Liste der DSGVO-Bußgeldauslöser


Sechs Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO: Europaweite Analyse zeigt immer dynamischer werdende Sanktionspraxis mit Bußgeldern von insgesamt 4,5 Milliarden Euro
Höchstes DSGVO-Bußgeld im Mai 2023 in Höhe von 1,2 Milliarden Euro wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften für internationale Datenübermittlungen von irischer Datenschutzbehörde verhängt. Weitere im Jahr 2023 von dieser Behörde verhängte Bußgelder beliefen sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag



Die internationale Wirtschaftskanzlei CMS hat heute die fünfte Auflage ihres jährlich erscheinenden Enforcement Tracker Reports veröffentlicht. Der englischsprachige Report zeigt die Entwicklungen zu allen öffentlich bekannten DSGVO-Bußgeldern auf Grundlage der CMS-eigenen Online-Datenbank "GDPR Enforcement Tracker": www.enforcementracker.com.

Die aktuelle Ausgabe des Reports erstreckt sich auf den Analysezeitraum zwischen März 2023 und März 2024. Zum Stichtag des Redaktionsschlusses am 1. März 2024 kamen für das vergangene Jahr 510 Bußgeldfälle hinzu. Damit steigt die Zahl der Datenschutzbußgelder seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 auf insgesamt 2.225, beziehungsweise 2.086, sofern nur Bußgelder mit vollständigen Angaben, wie Höhe des Bußgelds, Datum sowie Behörde, gezählt werden.

Die Höhe der Bußgelder seit Beginn der Erhebung beläuft sich auf etwa 4,5 Milliarden Euro. Damit kamen im Vergleich zum Enforcement Tracker Report 2023 Bußgelder in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro hinzu. Das zeigt einmal mehr, dass nach einer zögerlichen Phase kurz nach Inkrafttreten der DSGVO, die Behörden in den vergangenen Jahren nicht mehr davor zurückschrecken, auch hohe Bußgelder zu verhängen. Die durchschnittliche Strafe lag im gesamten Berichtszeitraum damit bei rund 2,1 Millionen Euro – wobei vor allem hohe Bußgelder gegen "Big Tech"-Unternehmen in den Jahren 2021/22 sowie das erste Bußgeld in Milliardenhöhe im Jahr 2023 besonders zubuche schlugen.

"An der Spitze der Liste der DSGVO-Bußgeldauslöser stehen erneut eine unzureichende Rechtsgrundlage und die Nichteinhaltung der allgemeinen Datenverarbeitungsgrundsätze sowie unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen. Unternehmen sollten darauf ein besonderes Augenmerk haben", sagt Christian Runte, Rechtsanwalt und Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland.

Dr. Alexander Schmid aus dem Enforcement Tracker-Team von CMS Deutschland fügt hinzu: "Neben Datenschutzbehörden haben sich auch die Gerichte zunehmend mit der Auslegung der DSGVO auseinandergesetzt. So hat der Gerichtshof der Europäischen Union den Umfang des Auskunftsrechts betroffener Personen weiter präzisiert. Diese Urteile schaffen mehr Klarheit, verschärfen aber gleichzeitig die Anforderungen an Unternehmen, weshalb für sie künftig in der Praxis, neben einem tragfähigen Compliance-Konzept, auch aktuelle Entwicklungen ausschlaggebend sein werden." (CMS Hasche Sigle: ra)

eingetragen: 23.05.24
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