Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Garantiebedingungen in der Solarstrom-Branche


Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht "unlautere Garantieversprechen bei Photovoltaik-Modulherstellern" und mahnt betreffende Unternehmen ab
Wer Produktfehler oder Minderleistung reklamieren will, dem sei die Garantieleistung keinesfalls sicher


(26.05.11) - Bis zu 30 Jahre lang sollen Photovoltaik-Module nach den Versprechungen der Hersteller garantiert maximalen Ertrag aus der Sonnenenergie einfahren. Wer in diesem Zeitraum jedoch Produktfehler oder Minderleistung reklamieren will, dem ist die Garantieleistung keinesfalls sicher, sagt die Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherzentrale NRW hat daher fünf der Marktführer der Modul-Branche jetzt wegen ihres Kleingedruckten abgemahnt.

Der Markt boomt: Sinkende Anlagenpreise, eine gesetzlich geregelte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die der Erzeuger ins öffentliche Netz einspeist, und nicht zuletzt die aktuelle Diskussion um den Atomkraft-Ausstieg lassen Photovoltaik (PV) als Hoffnungsträger-Technologie erstrahlen. Allein im ersten Quartal 2011 erzeugten PV-Anlagen hierzulande so viel Strom, wie für die Versorgung aller Haushalte in München und Köln erforderlich ist. Rund 700.000 Photovoltaik-Module nutzen bereits auf Ein- und Mehrfamilienhäusern die Energie der Sonne zur Stromerzeugung – Tendenz steigend.

Mit langjährigen Leistungsgarantien befeuere das Marketing von Modulherstellern und Installateuren die Kaufentscheidung von Hausbesitzern: Versprochen werde ein maximaler Stromertrag dank optimaler Leistung der Module auf dem Dach. Bis zu 30 Jahre wollen sie angeblich für Mindestleistungen ihrer PV-Module geradestehen, für bis zu zehn Jahre garantieren sie, dass Module über die zweijährige gesetzliche Gewährleistung hinaus frei von Fehlern in Material und Verarbeitung sind. Für Neukunden, die sich auf die Sonnenseite der Stromproduktion begeben wollen, seien dies zwei zentrale Versprechen, da sie den Stromertrag und die Investitionskosten der PV-Anlage absichern.

"Doch wenig sonnig sind die Aussichten für Anlagen-Besitzer, die ihre Garantieansprüche im Fall der Fälle in der Praxis durchsetzen wollen", berichtet NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller von Schatten im Kleingedruckten von fünf führenden Unternehmen. "So werden in den Garantiebedingungen etwa alle Abwicklungskosten auf den Verbraucher abgewälzt. Im Klartext heißt das: Kosten für die Prüfung durch einen Fachmann vor Ort, für den Ausbau, Transport und die Prüfung durch ein Prüfinstitut sowie für den Transport und den Einbau neuer Module hat der Kunde zu tragen", konstatiert er bei der Durchsetzung von Garantieansprüchen tiefe Sonnenfinsternis: "Angesichts der zu erwartenden hohen Kosten hierfür verkommt das Garantieversprechen zur Nullnummer."

Zudem: Drei Unternehmen behalten sich nach Erkenntnis der Verbraucherzentrale in den Klauseln vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Garantiefall bzw. Ausschlussgründe vorliegen oder nicht. "Es lässt sich jedoch stets technisch nach- und beweisen, ob es sich um Material- oder Verarbeitungsfehler bzw. eine Minderleistung handelt", rügt Müller dieses Vetorecht, das Willkür des Garanten in den Garantiebedingungen Tür und Tor öffne.

Im Garantiefall wollen alle Unternehmen nach eigenem Ermessen über die konkrete Leistung für den Kunden befinden: So soll bei drei Unternehmen nur der Kaufpreis bzw. Restwert des mangelhaften Moduls erstattet, jedoch keine Entschädigung für die geringere Leistung der Anlage aufgrund des mangelhaften Moduls gezahlt werden. "Eine Restwerterstattung ist von einer Leistungsgarantie jedoch weit entfernt", rechnet der NRW-Verbraucherzentralenvorstand vor, "denn der Restwert des Moduls ist wesentlich geringer als der Betrag, der dem Eigentümer an verlorener Einspeisevergütung bzw. eingesparten Stromkosten entgeht, wenn die Anlage nicht für den garantierten Zeitraum die maximale Leistung erbringt."

Nicht zuletzt drohe Garantieansprüchen durch unzulässige Fristen ein Schattendasein. Denn zum einen knüpfen die Hersteller diese an – nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW – eindeutig intransparente Begriffe wie etwa "Umstände" oder "Auftreten des Ereignisses, welches die Ansprüche auslöst". Zum anderen könnten Verbraucher mögliche Fehler innerhalb der unangemessen kurzen Fristen von teilweise nur zehn Tagen gar nicht eindeutig feststellen. Auch dass der Garantiefall per Einschreiben oder gar in englischer Sprache gemeldet werden soll, lasse die Chance zur Durchsetzung von Kundenrechten wenig verbraucherfreundlich erstrahlen.

Weil sich beim Check des Kleingedruckten der Eindruck aufdränge, dass es Hersteller mit ihren Garantieversprechen nicht wirklich ernst meinen, hat die Verbraucherzentrale NRW die fünf Marktführer hierzulande abgemahnt: Beanstandete Klauseln in neuen Verträgen dürfen nicht mehr verwendet werden oder man dürfe sich bei Altverträgen nicht mehr darauf berufen, so die Aufforderung. Die Reaktionen hierauf würden Licht und Schatten zeigen: Ein Unternehmen habe eine Teil-Unterlassungserklärung abgegeben. Drei andere hättenn zwar Änderungen angekündigt, aber keine Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung signalisiert. Und ein Unternehmen verharre trotz massiver Verstöße bislang regungslos "im Schatten der chinesischen Mauern des Unternehmenssitzes".

"Die Verbraucherzentrale NRW wird jetzt alle noch offenen Beanstandungen gerichtlich klären lassen", kündigte Klaus Müller an, für mehr Verbraucherrechte im expandierenden Markt der Nutzung erneuerbarer Energien kämpfen zu wollen, "denn es steht zu befürchten, dass strittige Garantiefälle künftig zunehmen, wenn immer mehr PV-Anlagen aus dem aktuellen Boom in die Jahre kommen und anfälliger werden." (Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen