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Meldegesetz: Bürger fordern Einwilligungsregelung


190.000 Unterschriften an Bundesländer überreicht - Bürgerprotest gegen das Meldegesetz vor dem Bundesrat
Bündnis kritisiert, dass Bürgerinnen und Bürger mit dem Gesetz des Bundestags keine Möglichkeit mehr hätten, sich gegen die Weitergabe ihrer Daten zu wehren


(19.09.12) - Vor der Sitzung des Bundesrats-Innenausschusses übergab das Bündnis "Meine Daten sind keine Ware" mehr als 190.000 Unterschriften gegen das neue Meldegesetz an die Innenministerien der Bundesländer. Die Unterzeichner fordern von den Ländern, die Weitergabe von Meldedaten an Adresshändler und Werbetreibende künftig nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Bürger zu erlauben. Symbolisch verschlossen Bündnisvertreter bei der Unterschriftenübergabe "Meldeakten" mit stabilen Vorhängeschlössern.

Das Bündnis kritisiert, dass Bürgerinnen und Bürger mit dem Gesetz des Bundestags keine Möglichkeit mehr hätten, sich gegen die Weitergabe ihrer Daten zu wehren. Der Bundestag hatte die ursprünglich vorgesehene Einwilligungslösung ("Opt-In") in der aktuellen Gesetzesfassung zugunsten eines nachträglichen Widerspruchsrechts ("Opt-Out") abgeschafft. Durch eine Zusatzklausel wird jedoch selbst dieses Widerspruchsrecht faktisch ausgehebelt. "Jetzt muss der Bundesrat das Gesetz stoppen – und für mehr Datenschutz sorgen", so Karsten Neumann von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz.

"Beim Melderecht darf es jetzt keine faulen Kompromisse geben: Ohne Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger dürfen Meldeämter keine Daten an Adresshändler oder Werbetreibende verkaufen", forderte Christoph Bautz vom Kampagnennetzwerk Campact.

Rena Tangens vom Bürgerrechts- und Datenschutzverein FoeBuD stellte klar: "Meldebehörden sind kein Selbstbedienungsladen für Adresshändler. Datenschutz im Meldeamt muss die Regel und nicht die Ausnahme sein."

"Datenschutz darf für Behörden keine Fußnote sein. Da Bürger verpflichtet sind, ihre Daten bei Meldebehörden anzugeben, müssen sie aktiv um Einwilligung gebeten werden, bevor ihre Daten weiter gegeben werden", erklärte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Das Bündnis wird getragen vom Kampagnennetzwerk Campact, dem Bürgerrechts- und Datenschutzverein FoeBuD e.V., dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. Der Online-Appell der Kampagne findet sich unter https://www.campact.de/melderecht/appell/ .
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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