Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen


Zehn-Punkte-Plan zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt
Verbesserung der Qualität der Finanzberatung und der Qualifikation der Finanzvermittler


(02.03.11) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Blaupause für mehr Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen vorgelegt. vzbv-Vorstand Gerd Billen fordert mehr Courage von der Bundesregierung: "Der Verbraucherschutz im Finanzmarkt muss national endlich institutionell verankert werden."

Während in Europa der Verbraucherschutz im Finanzmarkt seit Jahresbeginn großgeschrieben werde, hinke Deutschland weiter hinterher. Die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner habe mit Vertretern aus Verbraucherschutz und Wirtschaft eine Zwischenbilanz zu der von ihr ausgerufenen Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen. Ziel der Offensive sei es, den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleitungen und die Qualität der Finanzberatung zu verbessern. Billen: "Wird unser Zehn-Punkte-Plan konsequent angepackt, wird dieses Ziel erreicht."

Bisher wurden die vom Bundesverbraucherministerium (BMELV) im Juli 2009 vorgelegten Vorschläge zur Verbesserung der Qualität der Finanzberatung und der Qualifikation der Finanzvermittler nur zum Teil angegangen, wie etwa die Pflicht zur Erstellung und Aushändigung eines Beratungsprotokolls in der Anlageberatung. Gerd Billen: "Will die Bundesregierung in der Gunst der durch die Finanzkrise geprellten und verunsicherten Verbraucher wieder an Boden gewinnen, muss sie nachlegen und endlich für den erforderlichen Verbraucherschutz auf dem Finanzmarkt sorgen". Entscheidende Maßnahmen blieben bis dato von der Regierung unangetastet.

Zu den zentralen Maßnahmen gehören:

Ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Finanzvermittlung
Im Zeitalter des Allfinanzvertriebs ist ein konsistentes Finanzdienstleistungsrecht erforderlich, durch das die Qualifikation von Finanzvermittlern, ihre Zulassung, Registrierung, Wohlverhaltenspflichten sowie die Haftungs- und Aufsichtsregeln vereinheitlicht werden. Wer nicht weiß, wie der Bedarf der Verbraucher zu ermitteln ist und wie man zu einer für die Verbraucher optimalen Lösung kommt, darf keine Zulassung erhalten.

Die Förderung der provisionsfreien Finanzberatung
Der Begriff des Beraters ist zu schützen. Berater darf sich nur derjenige nennen, dem gesetzlich verboten ist, Provisionen bei der Finanzberatung gegen Honorar einzubehalten. Mischformen - auch produktübergreifend - sind zu verbieten. Zu verankern sind umfassende Informations- und Aufklärungspflichten über Status und Vergütung. Zusätzlich ist eine Honorarberatung ohne Provision im Wertpapiergeschäft zu ermöglichen.

Die Verbesserung der Beweislage für Verbraucher
Inhalt und Struktur der Beratungsdokumentation sind gesetzlich genau vorzuschreiben. Zusätzlich ist es erforderlich, zumindest bei fehlender, fehlerhafter, nicht vollständiger oder nicht rechtzeitiger Anfertigung des Protokolls, eine Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers einzuführen.
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen