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Integritätstest für Unternehmen kostenfrei


Diebstahl, unerlaubte Fehlzeiten, Betrug oder Korruption? – "PIT" erlaubt eine umfassende Einschätzung der Integrität des Bewerbers
Psychologische Testverfahren misst die Integrität eines Bewerbers in Bezug auf verschiedene kontraproduktive Verhaltensweisen am Arbeitsplatz


(26.07.07) - Die Arbeitsstelle für Forensische Psychologie der TU Darmstadt führt in Kooperation mit der Universität Regensburg und der Unternehmensberatung Team Psychologie & Sicherheit eine wissenschaftliche Studie durch zu dem von ihnen gemeinsam entwickelten Integritätstest "PIT". Das psychologische Testverfahren misst die Integrität eines Bewerbers in Bezug auf verschiedene kontraproduktive Verhaltensweisen am Arbeitsplatz wie beispielsweise Diebstahl, unerlaubte Fehlzeiten, Betrug oder Korruption.

Der PIT erlaubt somit eine umfassende Einschätzung der Integrität des Bewerbers. Außerdem ist diese Art von Tests bestens geeignet überdurchschnittliche berufliche Leistung vorherzusagen, wie unabhängige Untersuchungen immer wieder bestätigen.

Unternehmen, die demnächst Personal einstellen, können nun im Rahmen dieser Studie den Test im Onlineverfahren kostenfrei sehcs Wochen lang nutzen. Die Datenerhebung erfolgt dabei streng anonym, d.h. es sind weder Rückschlüsse auf das Unternehmen noch auf den Bewerber möglich. Gesucht werden Firmen aus allen Branchen unabhängig von der Betriebsgröße. Es ist dabei nicht relevant, welche Art von Stelle besetzt werden soll, da der Test für alle Hierarchieebenen von der Aushilfskraft bis zum Manager geeignet ist. Ziel der wissenschaftlichen Untersuchung ist es herauszufinden, ob es für verschiedene Branchen und unterschiedliche berufliche Positionen jeweils typische Testprofile gibt.

Interessierte Firmen können sich im PIT-Organisationsbüro für die kostenlose Teilnahme anmelden, welches die Anmeldungen verwaltet und dies auch jetzt für die wissenschaftliche Studie übernimmt. Anmeldungen unter info@pit-test.com oder telefonisch unter 06151-20213.
(TU Darmstadt: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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