Transparency empfiehlt, Parteispenden auf 50.000 Euro zu begrenzen Obergrenze von 50.000 Euro würde den Debatten über den unlauteren Einfluss von Großspenden die Grundlage entziehen
(26.01.10) - Die internationale Antikorruptionsorganisation Transpareny International Deutschland sieht den Erfolg der Transparenzregeln bei der Parteienfinanzierung bestätigt. Durch die Transparenz werden politische Debatten über Parteispenden und ihren möglichen Einfluss ermöglicht.
Gleichzeitig empfiehlt Transparency, Parteispenden auf 50.000 Euro pro Jahr und Unternehmen/Verband/Person zu begrenzen. Eine Obergrenze von 50.000 Euro würde den Debatten über den unlauteren Einfluss von Großspenden die Grundlage entziehen.
Jochen Bäumel sagte: "Die Transparenz scheint zu funktionieren. So können die Wählerinnen und Wähler selbst entscheiden, wie sie das Spendenannahmeverhalten von Parteien bewerten. Schade ist, dass man Zahlen nicht mit einer Recherche auf www.bundestag.de einfach analysieren kann. Obwohl der Bundestag seine Website gerade erst überarbeitet hat, wurde dieser Themenbereich dabei übersehen."
Die Debatte über Parteispenden war durch verschiedene Großspenden der letzten zwei Jahre ausgelöst worden, die dem Firmenkonglomerat von August Baron von Finck zugerechnet wurden. Die Substantia AG hat der FDP im Wahljahr 2009 850.000 Euro zukommen lassen. Im Jahr 2008 hat die Clair Immobilien Deutschland GmbH 430.000 Euro und die Mercator Verwaltung GmbH 390.000 Euro an die CSU gespendet; im selben Jahr spendete die VM Holding AG 250.000 Euro an die FDP.
In Frankreich sind Spenden von Unternehmen an Parteien verboten. In Österreich und der Schweiz werden die Namen der Parteispender nicht veröffentlicht.
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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