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Gegen Compliance-Defizite im Profisport vorgehen


Transparency fordert: Professionelle Compliance auch im Profisport erforderlich
Strukturen und Prozesse verbessern: Dazu gehört auch ein professioneller Umgang mit Verdachtsfällen


(12.03.09) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. weist auf Compliance-Defizite im Profisport hin und fordert, entsprechende Strukturen und Prozesse einzuführen und zu verbessern. Dazu gehört auch ein professioneller Umgang mit Verdachtsfällen.

Die Vorgänge beim THW Kiel zeigen nach Ansicht von Transparency erneut, dass der Sport hier den Entwicklungen in der Wirtschaft vielfach hinterher hinkt. Profivereine und -ligen sind als Wirtschaftsunternehmen den gleichen Anforderungen zu unterwerfen, wie sie auch sonst im Hinblick auf Korruptionsprävention und rechtlich einwandfreiem Verhalten gelten. Wichtige Instrumente sind Verhaltensregeln, die auch den Umgang mit Interessenkonflikten regeln, Antikorruptions-Schulungen auf allen Ebenen und die Einführung von Ombudsleuten, an die sich Hinweisgeber wenden können.

Sylvia Schenk, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Verantwortliche im Sport können durch ihre hohe Identifikation mit ihrem Verein und die Bedeutung, die ihr Team im lokalen Umfeld hat, anfällig für Handlungen außerhalb der Legalität sein. Dabei hat gerade der Sport viel an Glaubwürdigkeit zu verlieren, denn er lebt vom positiven Image. Wenn die Menschen sich nicht mehr darauf verlassen können, dass das bessere Team gewinnt, geht Vertrauen in allgemeinverbindliche Regeln verloren. Darum sind Prävention sowie konsequente Aufklärung und Sanktionierung so wichtig."

Anfang des Monats waren Vorwürfe erhoben worden, dass Verantwortliche des THW Kiel durch Geldleistungen das Ergebnis von Handballspielen beeinflusst hätten. Am 2. März befasste sich der Aufsichtsrat der Handball-Bundesliga mit den Vorwürfen. Präsident Rainer Wittke erklärte, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. Am vergangenen Sonntag hatte dann die Staatsanwaltschaft Kiel mehrere Wohnungen durchsucht. Beim Treffen des Europäischen Handball-Verbandes am vergangenen Montag wurde der Sachverhalt nur am Rande behandelt.

Korruptionsbeschuldigungen erfordern jedoch eine systematische und umfassende Recherche, gerade um die Integrität der sich korrekt verhaltenden Beteiligten und Schiedsrichter zu schützen.

"Wenn vorschnell ein Schlussstrich gezogen wird und dann doch neue Verdachtsmomente auftreten, wird das Misstrauen gegenüber denjenigen, die aufklären sollen, umso größer. Es ist dringend erforderlich, jetzt seitens der Handballliga bzw. des Europäischen Verbandes unabhängige Experten mit der Untersuchung zu beauftragen und für die Zukunft weitergehende Konsequenzen hinsichtlich der Strukturen zu ziehen." so Sylvia Schenk.

Transparency weist darauf hin, dass bei Werder Bremen laut Pressemeldungen der vergangenen Woche die Hintergründe einer Überweisung von 50.000 Euro vom Vorstandsvorsitzenden Jürgen L. Born an den Chef der Spielerberatungs-Agentur Image, Carlos Delgado, noch nicht abschließend geklärt sind. Auch hier scheinen die notwendigen Vorgaben zu fehlen - Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten können in solchen Fällen den Handelnden Sicherheit verschaffen. (Transparency: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

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    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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