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Datenschutz und Medikamentenkontrolle


Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft: Unkontrollierter Medikamenteneinsatz in der Massentierhaltung?
Laut eines Berichts auf NDR Info verhindert die Deutsche Bundesregierung die
wirksame Kontrolle des Antibiotika-Einsatzes in der Massentierhaltung

(24.11.10) - Nach Erkenntnissen des Radiosenders NDR Info verhindert die Deutsche Bundesregierung wirksame Kontrollen beim Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft. So lasse das Bundeslandwirtschaftsministerium trotz heftiger Kritik von Opposition und Datenschützern unkontrollierten Medikamenteneinsatz in der Massentierhaltung zu.

Das Ministerium hätte gegenüber NDR Info mitgeteilt, dass der Datenschutz Grund für die Ausnahmen bei der Medikamentenkontrolle sei. Tierärzte und Mäster wären sonst zu leicht zu identifizieren. Ein Hörfunkinterview mit NDR Info habe das Ministerium abgelehnt.

Die zum Thema befragte Grünen-Bundestagsfraktionsvorsitzende Bärbel Höhn habe im Radioprogramm auf NDR Info von einem "Skandal" gesprochen. Das Ministerium sei vor der Fleisch-Lobby eingeknickt. Auch Datenschützer hätten die Begründung für zahlreiche Ausnahmen in der entsprechenden Bundesverordnung als nicht einleuchtend und unverhältnismäßig bezeichnet.

Laut NDR Info wolle nun er Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, die rechtlichen Grundlagen prüfen. Eigentlich sollte durch eine neue Datei von 2011 an kontrolliert werden, wohin wie viele Antibiotika geliefert werden - unter anderem durch eine Angabe der vollständigen Postleitzahl des verordnenden Tierarztes. Nach langer Diskussion über die entsprechende Bundesverordnung müssen jetzt generell nur noch die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl erfasst werden.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes, Peter Schaar, und des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, hätten nun Aufklärung vom Ministerium verlangt. Schaar hätte NDR Info mitgeteilt, dass in diesem Fall der Verbraucherschutz wichtiger sei als der Datenschutz. Weichert habe sich auch für die Preisgabe nicht nur der Postleitzahl, sondern auch des Tierarztnamens ausgesprochen. Die Argumentation des Ministeriums sei "Unsinn".

Ein Tierarzt, der einen derartigen Einfluss auf die Vergabe von Medikamenten habe, müsse natürlich mit seinem Namen dafür einstehen und sich kontrollieren lassen. Zudem würden die Daten in einer geschützten Datei gespeichert, die nicht öffentlich zugänglich sei. (NDR: ra)

Lesen Sie den gesamten Bericht auf Presseportal.de http://www.presseportal.de/pm/6561/1719502/ndr_norddeutscher_rundfunk

NDR: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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