Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

IAM und Archivierung im Umfeld von Compliance


Mit Identity- und Access Management sowie gesetzeskonformer Archivierung Probleme im Umfeld von Governance, Risk-Management and Compliance (GRC) langfristig lösen
Wo sich IAM und Archivierung im Umfeld von GRC ergänzen: Modcomp Consulting veranstaltet kostenlose Seminarreihe zur "artgerechten Datenhaltung"

(07.08.08) - Heutige gesetzliche Compliance-Regelungen verlangen eine entsprechende Datenhaltung. In der IT-Seminarreihe "Artgerechte Datenhaltung" informiert die Modcomp Consulting AG am 18. und 25. September 2008 in Frankfurt und Gelsenkirchen wie diese Datenhaltung aufzuziehen ist.

Die Besucher erfahren auf den halbtägigen und kostenlosen Seminaren, wie sie die Kostenspirale des steigenden Datenvolumens und gleichzeitig die vielfältigen Sicherheitsrisiken und gesetzlichen Anforderungen in den Griff bekommen. Wolfgang Schlegel, Vorstandsvorsitzender der Modcomp Consulting AG, stellt sein Referat unter das Motto "Nur die Lösung zählt" und erklärt, wie man mit Identity- & Access Management (IAM) und Archivierung zu einer langfristigen Problemlösung im Umfeld von Governance, Risk-Management and Compliance (GRC) gelangt.

"Wo sich IAM und Archivierung im Umfeld von GRC ergänzen", erläutert Martin Kuppinger, Senior Partner von Kuppinger Cole + Partner, und stellt die Bedeutung von GRC für Unternehmen sowie das Zusammenspiel von IAM und Archivierung in den Mittelpunkt seines Vortrages.

Gernot Alexander, Programm-Manager ILM Channel bei Hewlett-Packard, referiert über heterogene Speicherklassen und skalierbare Systeme als Basis jeder Information Lifecycle Management-Strategie; Volker Schlittenhardt, Channel Manager CE bei Autonomy Zantaz, stellt die These auf, Moderne Archivierung von Daten sei "mehr als nur Datenlangzeitspeicherung", und Jens Paelmer, Business Unit Director Identity- & Access-Management der Oracle Deutschland GmbH, erklärt, "was IAM und GRC aus Username und Passwort machen." In diesem Referat geht es speziell um die Verwaltung von Identitäten und Zugriff seit der Einführung von Username und Passwort.

Beide Seminare zeichnen sich durch ihre jeweils besondere Location aus: Am 18. September ist das Titania Event Theater in Frankfurt/M. Seminarort, dort können die Teilnehmer tief Theaterluft einatmen.

Eine Tagung der etwas anderen Art verspricht auch der 25. September zu werden: In der Gelsenkirchener Veltins Arena können die Teilnehmer einen Blick hinter die Fußball-Kulissen werfen, dort wo sich sonst über 60.000 Besucher bei den Heimspielen des FC Schalke 04 tummeln. (Modcomp Consulting: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen