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Wien mit Datenschutz und E-Government


Stadt Wien richtet neue Abteilung "Datenschutz und E-Government" ein - Durch die neue Abteilung wird Verantwortung zentralisiert und koordiniert
MA 26 hat zentrale Funktion bei rechtlicher Absicherung von E- Government - Stellenwert des Datenschutzes voll Rechnung tragen


(16.04.07) - Mit Anfang Mai wird im Magistrat der Stadt Wien eine neue Dienststelle für "Datenschutz und E-Government" eingerichtet. Die dafür notwendige Änderung der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien wurde im Gemeinderatsausschuss Integration, Frauenfragen, "KonsumentInnenschutz" und Personal mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP und der Grünen beschlossen. Die MA 26 wird insbesondere die Agenden des Datenschutzes übernehmen und für die rechtlichen Angelegenheiten des E-Government zuständig sein. Die MA 26 wird als Ressort in der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, "KonsumentInnenschutz" und Personal eingerichtet.

Dazu die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger stellte dazu fest: "Mit dieser Organisationsänderung zeigt die Stadt Wien Weitblick. Denn mit der rasant steigenden Zahl an Datenanwendungen, den neuen Anforderungen an die Verwaltung im Bereich E-Government und mit den Bestrebungen der Gebietskörperschaften, sich über unzählige neue Tools noch mehr zu Dienstleistern der Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln, steigen auch die Anforderungen an die Verwaltung beim Datenschutz. Wesentlich dabei ist es, einerseits für die Bürger und Bürgerinnen optimalen Datenschutz zu gewährleisten, andererseits sollen den Bürgern und Bürgerinnen jene Daten, die für sie von Interesse sind bzw. auf die sie Anspruch haben auch zur Verfügung gestellt werden. Mit der neuen Abteilung wollen wir diesen Ansprüchen Rechnung tragen."

Durch die neue Abteilung wird Verantwortung zentralisiert und koordiniert. Hinsichtlich des Datenschutzes werden somit alle Fäden in der MA 26 zusammenlaufen. Im Rahmen der MA 26 soll außerdem ein Competence Center für Auskunfts- und Informationsrecht geschaffen werden.

Auch E-Government nimmt immer weiter an Bedeutung zu. In der Vergangenheit standen dabei technische und organisatorische Aspekte bei der Verbesserung des Bürgerservices, der Kundenorientierung und der Verwaltungsvereinfachung im Mittelpunkt. Jetzt geht es insbesondere auch um die rechtliche Absicherung und Verankerung der neuer Technologien. Die aktuelle technologische Entwicklung muss also auf eine angepasste rechtliche Grundlage gestellt werden. Betreffend Weiterentwicklung des E-Government wird die MA 26, die auf Wiener Ebene auch für die rechtlichen Angelegenheiten des E - Government zuständig ist, daher die Kooperation mit den entsprechenden Bundesstellen sowie den übrigen Ländern und Gemeinden Österreichs intensivieren. Im Interesse der Wiener wird die neue Abteilung gleichzeitig dazu beitragen, dass sich der Kommunikations- und Abstimmungsprozess mit den EDV-Dienstleistern der Stadt Wien bestmöglich gestaltet.

Die Einrichtung der neuen Dienststelle ist somit Teil der Informations- und Kommunikationsstrategie der Stadt Wien. Das heißt: Wien wird den Weg der Verwaltungsmodernisierung und damit der kontinuierlichen Verbesserung seines Kundenservices gerade auch mit den Möglichkeiten des E-Government konsequent fortsetzen, aber dabei jedenfalls die wichtigen Aspekte des Datenschutzes entsprechend berücksichtigen. (Magistrat Wien: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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