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Manager-Gehälter in Kritik


Sind Manager-Gehälter ein Fall für den Gesetzgeber? – Wirtschaftsexperten plädieren für Stärkung der Leistungskomponente bei der Bezahlung
Nur weniger fähige Führungskräfte müssten eine Stärkung des Leistungsgedankens fürchten


(25.01.07) - Skepsis gegenüber dem freien Markt ist in Deutschland weit verbreitet. Wenn die Medien oder große Teile der Bevölkerung den Eindruck haben, dass etwas schief läuft, erklingt oft der Ruf nach dem Staat. Die Höhe der Manager-Gehälter sorgt hier zu Lande immer wieder für Gesprächsstoff und ist ein echtes Aufregerthema.

"Sollte der Gesetzgeber das Gehalt der Top-Manager deckeln?" fragt Rudolf Kahlen in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift. Es laufe bestens für die Wirtschaftselite, so Kahlen. Die Gewinne der Dax-Konzerne seien 2006 im Schnitt wieder zweistellig gewachsen. So stehe auch für die Vorstände das nächste üppige Gehaltsplus an – denn ein Gutteil ihrer Vergütung sei erfolgsabhängig.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder deutscher Aktiengesellschaften betrage durchschnittlich 1,7 Millionen Euro, so der Capital-Autor. Die Chefs der Dax-Konzerne erreichten im Schnitt fast das Doppelte. Innerhalb Europas sei dieses Gehaltsniveau vergleichsweise hoch; mit Blick auf die Vereinigten Staaten noch niedrig, wo Vorstände im Schnitt umgerechnet 13,3 Millionen Euro einstreichen. Was sind also die Alternativen zur (vermeintlichen?) Gehaltsexplosion? "Ginge es nach dem Gros der Gewerkschaftsfunktionäre, wären die Managergehälter gesetzlich zu begrenzen, und zwar auf das 20-Fache des durchschnittlichen Tariflohns. Selbst in traditionell gut zahlenden Branchen wäre es Vorständen also kaum noch möglich, mehr als 500.000 Euro pro Jahr zu erzielen", so Kahlen.

Wirtschaftsexperten halten jedoch nicht viel von starren Regeln. So sagt der Schweizer Managementberater Fredmund Malik, die Vergütung des einzelnen Managers solle sich stärker an der individuellen Leistung orientieren. "Der Vorschlag von Malik geht in die richtige Richtung", sagt Michael Zondler, Regional Manager beim Düsseldorfer Beratungshaus Harvey Nash. "Auf jeden Fall sollte der Gesetzgeber seine Finger von dieser Materie lassen. Erfolgreiche Manager sollen auch sehr gut verdienen. Mit Sicherheit werden diese Personen nicht zum Gegenstand einer Neiddebatte werden. Das Problem liegt eher darin, dass in Pressemitteilungen drastische Erhöhungen der Vorstandsbezüge angekündigt werden und gleichzeitig kommuniziert wird, dass wichtige Sparten des Konzerns ihre Ziele nicht erreichen und deshalb x-tausend Mitarbeiter entlassen werden müssen. Beschließt der Aufsichtsrat nach mehreren Verfehlungen Veränderungen im Vorstand, so werden die Beteiligten meistens noch mit einem goldenen Fallschirm ausgerüstet."

Zondler fordert ein Umdenken in den Chefetagen: "Wir haben in Deutschland viele leistungsfähige Führungskräfte. Für sie ist es ein Vorteil, wenn ihre Vergütung an der persönlichen Leistung gemessen wird. Das erspart ihnen überflüssige ‚Neid’-Debatten und macht die Bezahlung transparent und gerecht." Nur weniger fähige Führungskräfte müssten eine Stärkung des Leistungsgedankens fürchten.

Kahlen zufolge wäre es ein Fehler, die Vergütung der Vorstände an den Aktienkurs zu koppeln, der vor allem von externen Faktoren wie dem Börsenklima oder der Branchenkonjunktur bestimmt werde: "Ob der jeweilige Aufsichtsrat darüber hinaus eine vertragliche Obergrenze durchsetzt, etwas bei 200 oder 300 Prozent der Zieltantieme, ist Verhandlungssache – und eine Stilfrage." So viel sei auf jeden Fall sicher: Die Diskussion "um Anstand und Außenmaß im Top-Management" werde in den nächsten Jahren eher zunehmen als abnehmen. (ne-na.de: Harvey Nash: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

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    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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