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Bundestrojaner ein Risiko für Unternehmen


GDD sagt: "Bundestrojaner gefährdet Unternehmenssicherheit" - Einfallstore bergen ein unübersehbares Risiko für die Unternehmen
Anbieter von Sicherheitssoftware müssten Hintertür für staatliche Trojaner einbauen - Staatliches "Hackergesetz" steht in keinem Verhältnis zu seinem Nutzen

(09.02.07) - Nach dem der Bundesgerichtshof die Unzulässigkeit der Onlineüberwachung von Informationssystemen festgestellt hat, plant nunmehr das Bundesinnenministerium den Einsatz von Trojanern bei der Verbrechensbekämpfung gesetzlich zu regeln. Der Einsatz eines Bundestrojaners begegnet jedoch aus Gründen der Unternehmenssicherheit und des Datenschutzes ganz erheblichen Bedenken. Dies teil die GDD mit, Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit.

Im Rahmen einer gesetzlichen Regelung müssten die Anbieter von Sicherheitssoftware, wie Virenschutzprogrammen, Hintertüre für staatliche Trojaner einbauen. Auch die Anbieter von Betriebssystemen müssten für einen effektiven staatlichen Onlinezugriff den Sicherheitsbehörden Informationen über den Aufbau des Betriebssystems sowie über Verschlüsselungstechniken zur Verfügung stellen, um beim Datenzugriff eine Entschlüsselung von Informationen zu ermöglichen.

Diese Einfallstore bergen ein unübersehbares Risiko für die Unternehmen. Es besteht die absehbare Gefahr, dass diese Lücken im Sicherheitssystem von Wirtschaftskriminellen ausgenutzt werden, um wertvolle Unternehmensinformationen oder personenbezogene Daten z.B. aus der Personalabteilung oder der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung abzugreifen.

Der Gesetzgeber sollte sich nach Auffassung der GDD überlegen, ob er dem Bürger und der Wirtschaft diese Risiken zumutet. Die GDD teilt die Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dass ein solches staatliches "Hackergesetz", in keinem Verhältnis zu seinem Nutzen steht. Vielmehr sollten die Sicherheitsbehörden die bestehenden Instrumentarien durch Strafverfolgung effektiver nutzen. (GDD: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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