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Produkt-Compliance weltweit sicherstellen


Workshops: Wie Unternehmen sich nachhaltig auf die China-RoHS-Anforderungen vorbereiten können
Welche Herausforderungen resultieren aus Regulierungen wie Korea-RoHS und California-RoHS


(22.03.07) - Das Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA) und die TechniData AG laden gemeinsam zu drei Fachveranstaltungen zum Thema Produkt-Compliance ein.
Zusammen mit externen Experten aus den Bereichen Umweltrecht und Prüfmethodik möchten die Fachansprechpartner des Fraunhofer-Instituts und der TechniData zeigen, wie Unternehmen sich nachhaltig auf die China-RoHS-Anforderungen vorbereiten können und welche Herausforderungen aus weiteren Regulierungen, wie Korea-RoHS und California-RoHS, resultieren.

Ziel der Fachveranstaltung ist es darüber hinaus, den Teilnehmern praktische Handlungshilfen zur erfolgreichen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu vermitteln. Anhand von Best Practices werden Wege aufgezeigt, wie einer wachsenden Zahl von Compliance-Anforderungen durch Prozessverbesserungen und Ausnutzung von Synergien effektiv begegnet werden kann.

Teilnehmer des Workshops erfahren, wie erfolgreiche Unternehmen bereits heute die Herausforderungen der Produkt Compliance meistern und auf welche zukünftigen Entwicklungen Sie sich bei diesem Thema einstellen sollten.

Mehr zum Thema RoHS finden Sie hier.

Referenten:
>> Markus Hornberger – Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA
>> Dr. Henning Lustermann – Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
>> Erik Bachmann – TechniData AG
>> Dr. Helmut Vogler – Siemens AG
>> Dr. rer. nat. Hans-Jochen Fetzer – Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA
>> Guntram Schwäble und Heiko Schmidt – SGS Institut Fresenius

Zielgruppe:
Angesprochen sind mit dieser Veranstaltung alle Vertreter aus der Elektro- und Elektronikindustrie, Hersteller von medizinischen Geräten, Messtechnik und Anlagentechnik sowie Experten aus Unternehmen mit den Arbeitsgebieten Produktentwicklung, Produktplanung, Qualitätssicherung, Einkauf, Marketing und Umweltmanagement.

Details:
Die Anmeldegebühr beträgt 149 Euro (inkl. Workshop-Unterlagen, Mittagessen und Pausengetränke).

Diese Fachveranstaltung findet mit derselben Agenda am 14.06. in Stuttgart und am 15.11. in Dortmund statt.

Zeit und Ort der 1. Veranstaltung:
Ort:
nh-Hotel Frankfurt-Mörfelden
Datum: 26.04.2007
Zeit: 09:30 - 17:15 Uhr
(TechniData: Fraunhofer: ra)

TechniData: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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