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Compliance-Anforderungen im Mittelstand


Mittelständler kämpfen gegen Unternehmenskorruption aber: Corporate-Governance-Regeln großer Konzerne lassen sich nicht ohne weiteres auf Mittelständler übertragen
Das "Praxisforum Compliance" zeigt, wie Compliance im Tagesgeschäft verankert werden kann


(15.01.09) - 1.000 Milliarden Dollar fließen weltweit jährlich an Bestechungsgeldern, so die Schätzungen der Weltbank (siehe auch: Bewusstsein für Korruptions-Risiken ist gestiegen, Compliance-Magazin.de, 2.1.2009). Die Sensibilität und das Bewusstsein für die Risiken von Wirtschaftskriminalität ist nicht nur Thema der Vorstandsetagen der Großkonzerne. Auch mittelständische Unternehmen versuchen mit systematischer Risikokontrolle ihre Position am Markt zu behaupten und sich einen Wettbewerbsvorteil zu sichern.

Während jedoch große Unternehmen Compliance-Abteilungen und Vorstandressorts einrichten, stehen Mittelständler vor einem personellen und zeitlichen Problem. Auf der Euroforum-Konferenz "Praxisforum Compliance" am 5. und 6. Februar 2009 in München berichten Compliance-Officer aus ihrem Unternehmensalltag und informieren über Gefahren und Lösungsansätze speziell für den Mittelstand.

Compliance muss an Mittelstand angepasst werden
Corporate-Governance-Regeln großer Konzerne lassen sich nicht ohne weiteres auf Mittelständler übertragen. Hier führen die Inhaber oft die Geschäfte selbst, wodurch die Interessenkonflikte andere sind als bei Großunternehmen mit vielen Kapitalgebern. Weitere Gefahren und Schwachpunkte bei der Umsetzung von Compliance-Anforderungen in einem mittelständischen Unternehmen erörtert der Compliance-Spezialist Dr. Christoph Hauschka (PricewaterhouseCoopers AG und im Herausgeberbeirat von Compliance-Magazin.de).

Ob der Mittelstand einen Code of Conduct benötigt und wie Compliance im Tagesgeschäft verankert werden kann, beantwortet Bernd Saitz (PricewaterhouseCoopers AG). Der Mittelstand sei die neue Zielgruppe von Industriespionage und Know-how-Klau, erklärt Prof. Dr. Alexander J. Wurzer (Steinbeis-Hochschule Berlin). Der Leiter des Instituts für Intellectual Property Management berichtet in seinem Vortrag, wie sich der Mittelstand gegen Wirtschaftskriminalität wehren kann.

Compliance in der Praxis Risikomanagement und Compliance müssen aufeinander abgestimmt sein, so Ulrich Rothfuchs (Dekra AG). Doch hier bestehe bei vielen Unternehmen noch Nachholbedarf. Rothfuchs spricht über Compliance und Internationalisierung und warum "landestypische Besonderheiten" in der Vertragsgestaltung wichtig sind. Zu Ursachen und Auswirkungen der OECD-Konvention zur Auslandsbestechung äußert sich Axel Esser (Diehl Stiftung & Co. KG).

Mit Compliance im Insiderrecht beschäftigt sich Heiko Wendel (Leoni AG). Der Corporate Governance Beauftragte spricht über die Organisation der Kapitalmarkt-Compliance. Compliance im Pharmaunternehmen stellt Wolfram Heinisch (Stada Arzneimittel AG) vor. (Euroforum: Informa: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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