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Erfahrungen aus SOX 404 nutzen


Compliance-Veranstaltung: "Effizientes Management interner Kontrollsysteme" - Mögliche Fallstricke vermeiden
Verantwortung für die lückenlose Dokumentation der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen


(02.03.07) - Es gehört fast zu den täglichen Erfahrungen in den Unternehmen, dass interne Kontrollmechanismen nicht ausreichend greifen. Gleichzeitig steigen die Compliance-Anforderungen immer weiter - beispielsweise mit der Neufassung der 8. EU-Richtlinie. Damit will der Gesetzgeber das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Geschäftsberichte der Unternehmen wieder herstellen.

Die Novelle zielt, über SOX 404 hinausgehend, insbesondere auf die internen Kontrollen ab. Für die Unternehmensführung erwachsen daraus neue Aufgaben, denn sie trägt unter anderem die Verantwortung für die lückenlose Dokumentation der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen. Ebenso müssen sie dafür sorgen, dass die Kennzahlen ordnungsgemäß generiert sowie aktuell und transparent vorgehalten werden.

Diesem Thema widmet sich auch das egip-Business Breakfast "Effizientes Management interner Kontrollsysteme" am 06.03.2007 in Starnberg.

Im Rahmen der Veranstaltung erfahren die Teilnehmer einerseits, wie sie die Erfahrungen aus SOX 404 für ihre Strategien nutzen und mögliche Fallstricke vermeiden können, andererseits werden ihnen anhand von Fallbeispielen geeignete Lösungsansätze aus der Praxis aufgezeigt.

Die Teilnahme am halbtägigen egip-Business Breakfast in Starnberg, auf dem unter anderem die Unternehmensberatung KPMG und das Großunternehmen EADS referieren, ist für Anwenderunternehmen kostenlos. Die Anmeldung ist die Teilnehmerzahl begrenzt. (egip: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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