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eBay-Datenschutzerklärung unzureichend


Deutsche Vereinigung für Datenschutz warnt dringend davor, neue Datenschutzerklärung von eBay zu akzeptieren - Kündigung als ratsame Alternative
Gesetzlich garantiertes Widerspruchsrecht gegen die Verwendung von Daten für Werbezwecke kann man nur noch auf den Formularseiten von eBay geltend machen


(20.11.06) - Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz kritisiert die neuen Datenschutzbestimmungen des Online- Auktionshauses eBay International AG. So unzureichend bereits die alte Datenschutzerklärung war: Die Tendenz, sich mit der Einwilligungserklärung quasi einen Persilschein für die beliebige Übermittlung von Nutzerdaten zu beliebigen Zwecken ausstellen zu lassen, lässt sich offensichtlich noch steigern.

Eine Einwilligungserklärung muss dem Betroffenen die Möglichkeit bieten, Umfang und Art der geplanten Verarbeitung und Nutzung seiner Daten zu erkennen, bevor er wirksam zustimmen kann. Diese Anforderung scheint sich bei eBay noch nicht herumgesprochen zu haben. Jedenfalls ist die Verwendung vollkommen unklarer Klauseln wie "soweit dies erforderlich ist" nicht geeignet, die notwendige Transparenz herzustellen.

Schon bisher hat sich das Unternehmen von seinen Kunden zwangsweise die freizügige Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten innerhalb des verzweigten, weltweiten eBay-Imperiums absegnen lassen. Nun werden mit mobile.de und dem weltweiten Online-Bezahldienst PayPal zwei weitere Unternehmen in die Liste potenzieller Datenlieferanten und -empfänger eingereiht.

Spätestens seit den unbeabsichtigt in die Öffentlichkeit gelangten Äußerungen von Joseph Sullivan - dem Leiter der eBay-Abteilung "law enforcement and compliance"- weiß man, wie es eBay konzernweit mit dem Datenschutz hält. Die israelische Zeitung Haaretz berichtete im September 2003 von Sullivans Vortrag und seinem Stolz über die wertvollen Hilfen, die eBay in großer Zahl durch Herausgabe von personenbezogenen Informationen an die Sicherheitsbehörden leistet.

Kennt man diesen Hintergrund, wird die Tendenz der gesamten Erklärung umso deutlicher: Um bei Betrugsfällen und Straftaten die Täter verfolgen zu können, existieren gesetzliche Vorgaben, die einen rechtmäßigen Zugriff der Sicherheitsbehörden auf eBay-Nutzerdaten ermöglichen. Dass eBay darüber hinaus eine Einwilligung zur Weitergabe der Nutzerdaten an Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden verlangt, kann nur bedeuten, dass diese Übermittlung über das gesetzliche Maß hinaus beabsichtigt ist.

Dies gilt offensichtlich auch für die Übermittlung von Nutzerdaten an Dritte, die die Verletzung ihrer Schutzrechte geltend machen oder, ganz allgemein, "berechtigte Interessen wahren" wollen. Noch Fragen? Stark verklausuliert wird dem Nutzer eine andere Neuigkeit untergeschoben, die bei näherer Betrachtung eine deutliche weitere Verschlechterung des Datenschutzstandards bei eBay darstellt: Offensichtlich soll eine Suchfunktion eingerichtet werden, die es ermöglicht, alle abgelaufenen Angebote oder Gebote der letzten drei Monate anzuzeigen. Jeder eBay-Nutzer könnte dann über andere Nutzer Bieter- und Anbieter-Profile erstellen. Die Werbewirtschaft wird über den gläsernen eBay-Konsumenten begeistert sein. Doch damit nicht genug: Das gesetzlich garantierte Widerspruchsrecht gegen die Verwendung von Daten für Werbezwecke kann man nur noch auf den Formularseiten von eBay geltend machen.

Mit Briefen seiner Nutzer will das Unternehmen sich anscheinend nicht mehr beschäftigen müssen. "Datenschutzbewusste Verbraucher sollten sich ernsthaft fragen, ob ihnen die Dienste des weltweit größten Online-Auktionshauses soviel wert sind, dass sie sich diese datenschutzrechtliche Zumutung gefallen lassen wollen", gibt Karin Schuler, Vorstandsmitglied der DVD, zu bedenken. Die Kündigung des eBay Kontos kann unter http://pages.ebay.de/kuendigung ausgesprochen werden.

Nachfragen bitte an die Geschäftsstelle "Deutsche Vereinigung für Datenschutz" oder an Vorstandsmitglied Karin Schuler (0228/24 20 733). (Deutsche Vereinigung für Datenschutz: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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