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Konsultationsentwurf Call-by-Call und Preselection


Bundesnetzagentur will Deutsche Telekom AG weiterhin zu Call-by-Call und Preselection verpflichten
Auch die Anschluss-Entgelte der Telekom sollen nach wie vor einer nachträglichen Regulierung unterliegen

Matthias Kurth:
Matthias Kurth: Call-by-Call und Preselection sind eine wichtige Option, Bild: Bundesnetzagentur

(23.03.09) - Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Deutsche Telekom AG (DT AG) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies geht aus einem veröffentlichten Entwurf einer Regulierungsverfügung hervor, der auf der alle zwei Jahre durchzuführenden Analyse des Marktes für Telefonanschlüsse aufbaut und von der Bundesnetzagentur dem Markt zur Kommentierung gestellt wird.

Der Entwurf stellt klar, dass die Verpflichtung zu Call-by-Call und Preselection ebenso für IP-basierte Anschlüsse gilt.

"Call-by-Call und Preselection machten im Jahr 2008 noch 33 Prozent der Wettbewerberangebote aus. Damit ist deren Bedeutung angesichts von Flatrate- und Bündelangeboten zwar rückläufig, dennoch stellen diese Zugangsvarianten für bestimmte Kundengruppen nach wie vor eine wichtige Option dar. Die Regulierungsziele der Förderung nachhaltig wettbewerbsorientierter Telekommunikationsmärkte und der Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs wie auch die Interessen der Verbraucher und die tatsächliche Nachfrage rechtfertigen es nicht, diese Wahlmöglichkeiten durch Beenden der Verpflichtung abrupt zu unterbinden", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Auch die Anschluss-Entgelte der DT AG sollen nach wie vor einer nachträglichen Regulierung unterliegen. Als neu hinzukommende Maßnahme sieht der Entwurf die Verpflichtung der DT AG vor, Wettbewerbern Telefonanschlüsse zur Weiterüberlassung anzubieten. Dieses sog. Anschluss- Resale hat die DT AG bisher ohne ausdrückliche Verpflichtung durch die Bundesnetzagentur angeboten.

Die jetzt vorgesehene Verpflichtung zu einem Anschluss-Resale-Angebot soll die Voraussetzungen für die Festlegung und Standardisierung von Geschäftsprozessen zu schaffen. Alternative Netzbetreiber können so auf einer verlässlichen Rechtsgrundlage für eigene Kunden Anschlüsse von der DT AG beziehen, um auch in Regionen tätig werden zu können, in denen der eigene Infrastrukturausbau noch nicht abgeschlossen ist.

Aufgrund der zu beobachtenden Verfestigung wettbewerblicher Strukturen auf dem Telekommunikationsmarkt sieht der Verfügungsentwurf im Gegenzug jedoch auch vor, die Regulierung in bestimmten Bereichen zu lockern. So soll künftig die Pflicht der DT AG entfallen, der Bundesnetzagentur geplante Entgeltmaßnahmen zwei Monate vor deren Inkrafttreten anzuzeigen bzw. ihr Verträge über individuell vereinbarte Leistungen unmittelbar nach Vertragsschluss zur Kenntnis geben zu müssen.

"Mit dem Konsultationsentwurf hat die Bundesnetzagentur ein ausgewogenes Gesamtpaket aus den ihr zur Verfügung stehenden regulatorischen Maßnahmen geschnürt. Die Marktteilnehmer erhalten nun die Gelegenheit, sich zu dem Entwurf zu äußern", erläuterte Kurth. (Bundesnetzagentur: ra)


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