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TK-Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse


Gut für die Deutsche Telekom: Bundesnetzagentur will weitere Märkte aus der Telekommunikationsregulierung entlassen
Telekommunikationsregulierung: "Wir erwägen, uns aus der Regulierung weiterer Märkte zurückzuziehen"


Matthias Kurth:
Matthias Kurth: "Rechtssicherheit ist hergestellt", Bild: Bundesnetzagentur

(03.07.08) - Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, weitere Telekommunikationsmärkte aus der Regulierung zu entlassen. Dies geht aus einer am 2. Juli 2008 veröffentlichten Marktdefinition und Marktanalyse hervor, die von der Behörde dem Markt zur Kommentierung vorgestellt wurde.

"Wir erwägen, uns aus der Regulierung weiterer Märkte zurückzuziehen", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Nachdem wir bereits 2006 bzw. 2007 die Märkte für Verbindungen in ausländische Fest- bzw. Mobilfunknetze als nicht mehr regulierungsbedürftig eingestuft hatten, wollen wir uns jetzt aus den Märkten für Verbindungen aus dem Festnetz in inländische Fest- und eventuell auch Mobilfunknetze zurückziehen", so Kurth.

Die heute veröffentlichte Marktdefinition und Marktanalyse entstand auf Grundlage der Empfehlung der EU-Kommission vom 17. Dezember 2007. Zum einen hat die Überprüfung gezeigt, dass die Ergebnisse der bisherigen Marktdefinition nach wie vor gültig sind. Die Abgrenzung zweier getrennter Märkte für Verbindungen in Festnetze und Verbindungen in Mobilfunknetze bleibt insbesondere aufgrund der inhomogenen Wettbewerbsbedingungen bestehen.

Zum anderen ist allerdings auf beiden Märkten eine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb zu verzeichnen. So gibt es auf dem Markt für Verbindungen in inländische Festnetze einen starken Preiswettbewerb, der sich in günstigen Preisen sowohl für Pauschaltarife (sog. Flatrates) als auch über Betreiber(vor)auswahl widerspiegelt.

"Auf dem Markt für Verbindungen in inländische Mobilfunknetze haben die Unternehmen bisher die Senkungen der Mobilfunkterminierungsentgelte im Vorleistungsbereich zwar noch nicht in ausreichender Weise an die Endkunden weitergegeben", erklärte Kurth, "die Bundesnetzagentur geht jedoch davon aus, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Regulierung der Mobilfunkterminierungsentgelte vom 2. April 2008 Rechtssicherheit hergestellt ist und damit auch auf diesem Markt in nächster Zukunft Preiswettbewerb einsetzen wird." Dies ist eine Voraussetzung für einen Rückzug aus der Regulierung auch in diesem Bereich.

Sollte sich die Einschätzung der Bundesnetzagentur im weiteren Verfahren bestätigen und sie weiterhin bei dem Schluss bleiben, dass sie sich aus der Regulierung dieser Märkte zurückzieht, würde zukünftig das Bundeskartellamt die Aufsicht über diese Märkte übernehmen.

Allerdings wird die Bundesnetzagentur im Endkundenbereich voraussichtlich weiterhin den Markt für Telefonanschlüsse regulieren, weil es nach derzeitigem Erkenntnisstand hier noch keinen wirksamen Wettbewerb gibt. Dieser Markt wird, wie alle anderen durch die EU vorgegebenen Telekommunikationsmärkte, in regelmäßigen Abständen darauf untersucht, ob wirksamer Wettbewerb besteht oder regulatorische Eingriffe notwendig sind.

Der Entwurf zur Marktdefinition und -analyse ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter der Rubrik "Einheitliche Informationsstelle" zu finden. Alle interessierten Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, bis zum 4. August 2008 Stellung zu nehmen. (Deutsche Telekom: ra)


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