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Verstöße gegen die Chemikalienverordnung REACH


Deutsche Handelsketten verstoßen nach Ansicht von Bund gegen das Auskunftsrecht und informieren Kunden unzureichend über Schadstoffe in ihren Produkten
In 14 der getesteten Artikel fand das Labor Weichmacher und in zweien bromierte Flammschutzmittel

(16.09.10) - Nach Recherchen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) sollen angeblich zahlreiche große deutsche Handelsketten gegen die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) verstoßen.

Laut der Verordnung seien Händler verpflichtet, Verbrauchern auf Anfrage in einem Produkt enthaltene Schadstoffe zu nennen. Der Bund stellte entsprechende Anfragen bei 24 bekannten Handelsketten und ließ die Produkte zugleich von einem Labor prüfen.

Acht Unternehmen hätten meldepflichtige Schadstoffe nach Überzeugung von Bund nicht wahrheitsgemäß angegeben. Neun weitere Händler hätten auf entsprechende Anfragen gar nicht reagiert, unzulängliche Angaben gemacht oder erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist von 45 Tagen reagiert. Lediglich sieben der 24 angefragten Unternehmen wären ihren gesetzlichen Pflichten korrekt nachgekommen.

Jurek Vengels, Bund-Experte für Chemikalienpolitik, kritisierte: "Es ist inakzeptabel, dass sehr viele Händler nicht pflichtgemäß über Schadstoffe in ihren Waren informieren. Damit verstoßen sie gegen die im europäischen Recht festgelegten Auskunftsrechte der Verbraucher. Unsere Recherche belegt aber auch, dass Schadstoffe in Alltagsprodukten immer noch weit verbreitet sind. Die Händler müssen solche Artikel unverzüglich durch schadstofffreie Produkte ersetzen."

In 14 der getesteten Artikel fand das Labor Weichmacher (Phthalate) und in zweien bromierte Flammschutzmittel. Die gefundenen Weichmacher gelten als schädlich für die Fortpflanzungsfähigkeit.

Die giftigen Flammschutzmittel beziehungsweise deren Abbauprodukte reichern sich im Organismus und der Umwelt an. Fünf Produkte, darunter ein Massageschwamm und eine Federmappe für Schulkinder, enthielten gleich mehrere Schadstoffe. Am höchsten belastet waren Regenstiefel, die bei einem Versandhaus gekauft worden waren. Diese bestanden zu mehr als 36 Prozent aus dem Weichmacher DEHP (Diethylhexylphthalat).

Martin Führ, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule Darmstadt und Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur ECHA, stellte klar: "Das europäische Chemikalienrecht garantiert Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Auskunftsrecht, damit sie die Chance haben, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen.

Verbraucher sollten diese Möglichkeit nutzen, um dem Handel zu signalisieren, dass sie keine Produkte mit problematischen Stoffen kaufen wollen. Dadurch steigt der Druck auf Hersteller und Händler, belastete Ware auszulisten."

Hintergrundpapier mit vollständigen Testergebnissen
Weitere Informationen und ein Musterbrief für Verbraucheranfragen nach Schadstoffen unter www.bund.net/gift-stoppen
(Bund: ra)

Bund: Kontakt und Steckbrief

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