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Auch der Kunde eines Dienstleisters kann haften


Ingenieurbüro und sein IT-Dienstleister zahlen 60.000 Euro für Raubkopien auf Firmenrechnern
Das Ingenieurbüro argumentierte, sich bei der ordnungsgemäßen Lizenzierung ganz auf seinen Dienstleister verlassen zu haben


(19.01.12) - Ein Ingenieurbüro aus Rheinland-Pfalz hat erfolglos versucht, die Haftung für unlizenzierte Software auf seinen Arbeitsplätzen an seinen IT-Dienstleister auszulagern. Nach langem Rechtsstreit zahlte das inhabergeführte Unternehmen nun 45.000 Euro Schadensersatz an die Business Software Alliance und ihre Mitglieder. Der Dienstleister, der dubiose Lizenzen über eBay bezogen und die Software auf den Computern des Ingenieurbüros installiert hatte, zahlte weitere 15.000 Euro. Zusätzlich wurde er deswegen in einem Strafverfahren zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Darauf wies jetzt die Business Software Alliance (BSA) hin.

Ins Rollen gekommen war der Fall durch zwei "Whistleblower", die die BSA über die unlauteren Praktiken des Ingenieurbüros und des IT-Dienstleisters informiert hatten.

Das Ingenieurbüro war bereits 2006 durch den Hinweis ins Visier der Ermittlungen geraten. Sowohl gegen den Inhaber des Ingenieurbüros als auch den IT-Dienstleister wurde Strafanzeige erstattet. Die polizeiliche Durchsuchung erst bei dem Ingenieurbüro und später auch in den Geschäftsräumen des IT-Dienstleisters brachte unlizenzierte Software der BSA-Mitglieder Adobe, Autodesk und Microsoft auf 22 Arbeitsplätzen zutage. Der beschuldigte IT-Fachmann wurde nach einem umfassenden Geständnis zu einer Strafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 35 Euro verurteilt. Weiterhin wurden das Ingenieurbüro und der IT-Dienstleister von Adobe, Autodesk und Microsoft in einem Zivilgerichtsverfahren auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt und verpflichteten sich schließlich zur gemeinsamen Zahlung von insgesamt 60.000 Euro Schadenersatz.

"Outsourcen" der Haftung geht nicht
Das Ingenieurbüro versuchte sich aus der Verantwortung zu ziehen, indem es argumentierte, sich bei der ordnungsgemäßen Lizenzierung ganz auf seinen Dienstleister verlassen zu haben. Die ungewöhnlich billigen Preise, die er für die Lizenzen berechnete, habe man als Teil des Geschäftsmodells verstanden, das in erster Linie auf Services beruhte. Auch Verdachtsmomente wie das Fehlen vollständiger Softwareprodukte oder offensichtlich fingierte Seriennummern seien nicht aufgefallen. Diese Behauptungen wurden jedoch in dem Zivilgerichtsverfahren widerlegt.

Dr. Christoph Süßenberger, Rechtsanwalt der BSA bei der Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig: "Es wurde schnell klar, dass die Geschäftsleitung genau wusste, dass der IT-Dienstleister auf den Computern des Ingenieurbüros unlizenzierte Software installiert hatte. Doch man kann gerade in der IT viel outsourcen, nicht aber die Verantwortung."

Willfährigen IT-Dienstleistern drohen empfindliche Strafen
Mit der Verurteilung zu der Geldstrafe und seinem Anteil am Schadensersatz wurde auch der IT-Dienstleister empfindlich getroffen. "Viele kleine IT-Unternehmer sehen sich dem Druck ausgesetzt, ihren Kunden Raubkopien auf Rechnern und Systemen zu installieren. Viele sind in einer schlechten Verhandlungsposition und gehen deshalb auf diesen Handel ein. Wie in diesem Fall kann das schwerwiegende Folgen für ihr Geschäft und sie persönlich haben", sagte Dr. Süßenberger. (BSA: ra)

BSA: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


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Meldungen: Markt-Nachrichten

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