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BITKOM hält Gesundheitskarte für sicher


Gesundheitskarte: Lobbyist BITKOM weist datenschutzrechtliche Bedenken der Mediziner zur elektronischen Gesundheitskarte zurück
Patientendaten bleiben vor unberechtigten Zugriffen geschützt - Industrie investiert 170 Millionen Euro in Sicherheitstechnologien


Jörg Menno Harms:
Jörg Menno Harms: Setzt sich für Gesundheitskarte ein, Bild: BITKOM

(16.05.07) - Anlässlich des am 15. Mai beginnenden Deutschen Ärztetages weist die BITKOM datenschutzrechtliche Bedenken einiger Mediziner zur elektronischen Gesundheitskarte zurück. Unbefugte werden auch in Zukunft keinen Zugriff auf die Daten der Versicherten haben. Die Vertraulichkeit der Arzt-Patient-Beziehung ist gesichert. Das erklärte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) jetzt in Berlin. "Datenschutz genießt bei der elektronischen Gesundheitskarte einen sehr hohen Stellenwert. Die Versicherten werden erstmals Herr ihrer eigenen Daten. Dafür sorgen anerkannte Sicherheitstechnologien", sagte Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM und Lobbyist der IT-Industrie.

Die elektronische Gesundheitskarte wird ab 2008 die bisherigen Chipkarten der Versicherten ersetzen. Sie ermöglicht die Speicherung medizinischer Daten – etwa zu Krankheiten und Arzneimitteln. Jeder Einzelne entscheidet dabei individuell, welche Informationen hinterlegt sind und welcher Arzt sie nutzen darf. Sollen Daten heruntergeladen werden, greifen gleich mehrere Schutzmechanismen. Zum einen muss sich der Arzt mit seinem elektronischen Heilberufsausweis beim Lesegerät anmelden, zum anderen der Patient mit seiner Gesundheitskarte.

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass beide ihre persönliche PIN-Nummer eingeben – wie bei einem Geldautomaten. Ausgenommen davon sind Notfalldaten. Krankenkassen dürfen die gespeicherten Informationen nicht einsehen. Die missbräuchliche Nutzung der Gesundheitskarte ist strafbar. Harms: "Sieht man sich die bestehenden Sicherheitslücken beim heutigen Umgang mit Patientendaten an, so sinkt die Datensicherheit nicht, sie steigt."

Mit der Speicherung persönlicher Medikamenten-Daten auf der Gesundheitskarte lassen sich unter anderem die Gefahren durch Wechsel- oder Nebenwirkungen besser beherrschen. Allein wegen vermeidbarer Fehler bei Krankenhausbehandlungen sterben in Deutschland jährlich bis zu 17.000 Menschen. Das geht aus einer Studie hervor, die das Aktionsbündnis Patientensicherheit gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit vor wenigen Wochen vorgestellt hat.

Doch nicht nur die Behandlung der Patienten verbessert sich. Nach konservativen Schätzungen ermöglicht die Gesundheitskarte zudem Einsparungen von jährlich über 500 Millionen Euro im Gesundheitswesen. So können Ärzte etwa Rezepte direkt auf der Karte speichern. Ein Ausdruck auf Papier ist nicht mehr nötig. Missbrauch wird dadurch schwieriger, Abrechnungen erfolgen schneller.

Letztlich geht es bei der Gesundheitskarte auch um ein Vorzeigeprojekt der deutschen Wirtschaft. Andere Nationen entwickeln ebenfalls Karten-Projekte für das Gesundheitswesen. Harms: "Wenn wir in Deutschland zu lange warten, werden wir in zehn Jahren die Lösungen aus dem Ausland einkaufen. Drücken wir aber jetzt aufs Tempo, können wir die Grundlagen für ein Vorzeigeprojekt mit Weltmarktpotenzial legen". Bisher hat die deutsche Industrie schon über 170 Millionen Euro in die Entwicklung der Gesundheitskarte investiert, vor allem in Sicherheitstechnologien. (BITKOM: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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