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Compliance erfordert neutrale Informationen


CEOs übertragen Compliance-Projekte an die IT-Verantwortlichen, obwohl denen allzu oft das nötige Compliance-Wissen fehlt
Herstellerneutraler Compliance-Check für den Mittelstand - Bei den Zuständigen gibt es zu viele Unsicherheiten und Verwirrungen


(15.05.07) - "Risikomanagement" ist in zahlreichen Unternehmen noch immer ein kaum besetztes Thema. "Dabei ist es sehr wichtig, denn ein unternehmensweites Risikomanagement erstreckt sich nicht nur auf Haftungsfragen für Unternehmer und auf die Rechnungslegung", weiß Magdalena Baumgärtel, Geschäftsführerin des Consulting-Unternehmens Baumgärtel Seminare aus Erfahrung. Viel Brisanz gerade für den Mittelstand haben in diesem Kontext die IT-Sicherheit und gesetzeskonforme IT-Lösungen. Sichern diese doch die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens auch als Global Player. Zudem optimieren sie Geschäftsprozesse in der Administration und gewährleisten ein "Just in time"-Kundenmanagement.

"In der Praxis", beobachtet die Diplom-Betriebswirtin, "gibt es schon bei den Zuständigkeiten zahlreiche Unsicherheiten und Verwirrungen". So übertragen beispielsweise die CEOs die Compliance-Projekte an die IT-Verantwortlichen, obwohl denen allzu oft das nötige Compliance-Wissen fehlt. Auch ein Blick in entsprechende Leitfäden hilft nicht immer weiter. "Aussagen in den Leitfaden des BITKOM müssen jedenfalls bezweifelt werden", sagt Baumgärtel. "Darin ist beispielsweise zu lesen, dass E-Mails aus steuerrechtlicher Sicht keine generell aufbewahrungspflichtigen Unterlagen darstellen und daher auch nicht für den elektronischen Datenzugriff bereitgehalten werden müssen", beklagt die Expertin. Das sei jedoch falsch, denn alle steuerrelevanten Daten wie ein per E-Mail empfangener Vertrag, eine Auftragbestätigung oder eine digitale Rechnung seien im Originalformat maschinell auswertbar aufzubewahren.

Sie empfiehlt IT-Verantwortlichen, sich herstellerunabhängige Informationen aus unterschiedliche Quellen zu beschaffen, wie z. B. aus Compliance-Foren, in herstellerneutralen Seminaren und/oder durch externe Berater. Die IT sollte die Anforderungen einzelner Fachbereiche und deren Geschäftsprozesse wie Auftragsabwicklung oder Vertrieb bei der Lösungssuche berücksichtigen. Nur gemeinsam mit diesen kann ein ganzheitliches Firmenkonzept entwickelt und schließlich auch eine Lösung geschaffen werden, rät Baumgärtel. Versäumt es ein Unternehmen, sich mit diesen kritischen Themen zu befassen, können die Folgen teuer werden und erzeugen nicht selten die zwei- oder dreifachen Kosten für ein nicht gesetzeskonformes System, für Rechtsbeistand und nicht zuletzt für Bußgelder und Zinsen, die bei der Steuerprüfung anfallen. Dies können Unternehmer dann verhindern, wenn das Thema zur "Chefsache" erklärt wird.

Wer mehr zu diesen Themen wissen möchte: Die Experten von Baumgärtel Seminare beraten Unternehmen, vermitteln das Know-how für alle Fachbereiche und bringen Klarheit. In Seminaren zeichnen sie gesetzeskonforme Wege auf, geben Hilfestellung bei der Umsetzung, erstellen Verfahrensdokumentationen und führen Testprüfungen mit IDEA durch (offizielles SW-Tool der Betriebsprüfer). Unbezahlbar sind die zahlreichen Tipps zu den Marktlösungen, die in diesen Seminaren den Teilnehmern mit auf den Weg gegeben werden.

Die nächsten herstellerneutralen Seminare in München finden an folgenden Terminen statt:
23. Mai 2007 – Compliance-Check und was dazu gehört.
19. bis 20. Juni 2007 – IDEA-Grundlagen: Prüfen Sie Ihre Daten selbst!
05. bis 06. Juli 2007 – GoBS-Verfahrensdokumentation erstellen.
(Baumgärtel: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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