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Elektronische Betriebsprüfung im Unternehmen


Außenprüfung der Betriebsprüfer: Prüfungsunterlagen müssen gemäß der neuen GDPdU-Bestimmungen in elektronischer Form vorliegen
Vor- aber auch Nachteile der digitalen Außenprüfung - Die Digitale Signatur ist ein Thema von aktueller Relevanz


(12.08.08) - Auf Grund der großen Nachfrage veranstaltet die IHK Lüneburg gemeinsam mit dem Softwareunternehmen Avendata GmbH eine Vorlesung zum Thema der elektronische Rechnungsstellung und digitale Betriebsprüfung. Obwohl dieses Seminar bereits mehrfach in Deutschland von Hamburg bis nach Wiesbaden stattgefunden hat, lässt die Nachfrage nicht nach.

Ein entscheidender Grund dafür ist, dass seit 2001 Unternehmen nach den Bestimmungen des Finanzamtes zu den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) umrüsten müssen, da im Falle einer Außenprüfung der Betriebsprüfer die Prüfungsunterlagen gemäß dieser neuen Bestimmungen in elektronischer Form einfordern darf. Mit der Analysesoftware IDEA werden bei einer digitalen Prüfung die steuerlich relevanten Daten des zu prüfenden Unternehmens innerhalb kürzester Zeit auf Unregelmäßigkeiten oder andere Auffälligkeiten geprüft.

Damit die nächste Betriebsprüfung schnell und unkompliziert vonstatten geht, informieren viele Handelskammern in Deutschland mit diesem Seminar über die Vor- aber auch Nachteile der digitalen Außenprüfung. In der Zusammenarbeit mit dem Softwareunternehmen Avendata GmbH, die ein Spin-Off einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist, wird über Grundsätze, Hilfestellungen sowie Lösungsvorschläge für die digitale Betriebsprüfung gesprochen.

Die Schwerpunkte sind:
>> Erläuterung der Datenzugriffsrechte und der Dokumentationspflichten
>> Betriebsprüfung mit IDEA-Simulation anhand praktischer Beispiele
>> Problematik der Verfahrensdokumentation

Der zweite Themenschwerpunkt der Schulung wird das Verfahren elektronische Rechnungsstellung sein. Die Digitale Signatur ist ein Thema von aktueller Relevanz. Seit Juli 2004 besteht die Pflicht, alle Rechnungen, die per Computerfax oder E-Mail übersandt werden, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Als qualifizierte Signatur wird nach Gesetzesdefinition eine Signatur bezeichnet, die auf einem zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen digitalen Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt wurde. Dieses so genannte e-Billing ist zudem eine Methode, effektiv Kosten im Unternehmen einzusparen. Das können bis zu 90 Prozent der Kosten sein, die üblicherweise beim Rechnungsverkehr anfallen.

Den Teilnehmern der kommenden Veranstaltung in Lüneburg wird viel Raum für Fragen zu diesem Thema gegeben. Selbstverständlich werden alle Fragestellungen vom Referenten, Herrn Böminghaus, Geschäftsführer der Avendata GmbH, ausführlich erörtert werden.

Die IHK und die Avendata GmbH freuen sich auf die anstehende Veranstaltung am 25.09.2008 um 9:00 Uhr in Celle. Näheres zu Teilnahme erfahren Sie bei der IHK Lüneburg (www.ihk24-lueneburg.de).
(Avendata: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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