Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz: Zentraler Kreditausschuss (ZKA) kritisiert die neu zu schaffende Datenbank mit allen 300.000 Anlageberatern als nicht zielführend Beaufsichtigung der freien Vermittler durch die kommunale Gewerbeaufsicht nicht gleichwertig mit der Aufsicht durch die BaFin
(18.02.11) - Der Deutsche Bundestag will mit seiner Beschlussfassung über das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz den Anlegerschutz zu verbessern. Dieses Ziel unterstützt auch die deutsche Kreditwirtschaft (Zentraler Kreditausschuss - ZKA), die bereits verschiedene Initiativen in diesem Bereich angestoßen hat.
Der ZKA verweist darauf, dass die Banken und Sparkassen in der Anlageberatung schon heute erfolgreich standardisierte Produktinformationsblätter einsetzen. Die Kreditwirtschaft begrüßt zudem, dass die Vorschriften zur Veräußerung von Anteilen in offenen Immobilienfonds für private Anleger flexibler ausgestaltet wurden. Damit würden diese Instrumente als mittelfristige Anlagemöglichkeit attraktiv bleiben.
Die neu zu schaffende Datenbank mit allen 300.000 Anlageberatern ist aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft nicht zielführend. Der bürokratische Aufwand für die Datenbank sei unnötig hoch und gehe zu Lasten der Kreditinstitute genauso wie ihrer Kunden, ohne dass damit ein spürbarer Nutzen für die Kunden verbunden sei.
Auch mit dem neuen Gesetz werde in Deutschland kein einheitliches Schutzniveau für Anleger hergestellt. Die Aufsichtslücken im Bereich des grauen Kapitalmarktes würden durch das Anlegerschutzgesetz nicht geschlossen. Die geplante Beaufsichtigung der freien Vermittler durch die kommunale Gewerbeaufsicht sei nicht gleichwertig mit der Aufsicht durch die BaFin.
Banken und Sparkassen appellieren an die Bundesregierung, die Unterschiede in Regulierungstiefe und -qualität mit dem vorgesehenen Gesetz zur Aufsicht freier Finanzvermittler nicht weiter zu vergrößern, sondern freie Finanzvermittler wie Banken und Sparkassen unter die Aufsicht der BaFin zu stellen. (Zentraler Kreditausschuss: ra)
Zentraler Kreditausschuss: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen