Urheberrecht: Regierung muss Gesetz gegen Abmahn-Abzocke endlich auf den Weg bringen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband Bei der Diskussion über das Urheberrecht dürften Verbraucherrechte nicht unter den Tisch fallen
(21.06.12) - Verbraucher müssen wirksam vor unverhältnismäßigen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Internet geschützt werden. Das forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich des Wirtschaftsdialogs des Bundeswirtschaftsministeriums, der am 6. Juni stattfand. Doch statt das von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger angekündigte Gesetz gegen Abmahn-Abzocke auf den Weg zu bringen, blockiere sich die Regierung seit Monaten selbst. "Kanzlerin Merkel muss den Streit der Ressorts beenden und dafür sorgen, dass die Abmahngebühren effektiver gedeckelt werden", sagte Vorstand Gerd Billen. Bei der Diskussion über das Urheberrecht dürften Verbraucherrechte nicht unter den Tisch fallen.
Um Verbraucher vor unverhältnismäßig teuren Massenabmahnungen zu schützen, sieht das Urheberrechtsgesetz seit 2008 vor, die Kosten für die erste Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen auf 100 Euro zu deckeln. Doch die Regelung greift in der Praxis nicht, da unklar bleibt, was privat und was geschäftlich ist. So definiert das Gesetz nicht ausdrücklich, dass eine Urheberrechtsverletzung nur dann ein gewerbliches Ausmaß hat, wenn Verbraucher eine Gewinnabsicht verfolgen.
Die Folge: Richter legen den Begriff "gewerbliches Ausmaß" sehr weit aus, zulasten der Verbraucher. Oft reicht es schon, einen Film oder ein Musikalbum in eine Tauschbörse einzustellen, ohne dass damit eine Gewinnabsicht verbunden ist. Die Kosten einer Abmahnung betragen dann schnell mehrere hundert Euro.
Der vzbv fordert eine gesetzliche Klarstellung: Abmahnungen dürfen maximal 100 Euro kosten, wenn Verbraucher unerlaubt urheberrechtlich geschützte Inhalte privat nutzen.
Legitimationskrise des Urheberrechts "Das Urheberrecht steckt in einer Krise. Verbraucher verbinden mit ihm vor allem horrende Rechnungen. Da muss die Politik gegensteuern", sagte Billen. Die Neuregelung der Abmahngebühren sei dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Dagegen seien automatisierte Warnhinweise, die Internetanbieter versenden, ein Irrweg. Denn für Verbraucher ist dieses Modell mit erheblichen datenschutz- und verfassungsrechtlichen Eingriffen verbunden. (vzbv: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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