Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz: "Nicht gut gemacht ist das TTDSG, weil entscheidende Fragen noch ungeklärt sind, zum Beispiel wie die neuen Datentreuhänder für die Einwilligungen bei Cookies genau funktionieren sollen" Zur falschen Zeit kommt das TTDSG, weil aktuell auf europäischer Ebene die ePrivacy-Verordnung verhandelt wird, deren Vorgaben auch in deutsches Recht umgesetzt werden müssen
Am 1. Dezember 2021, trat das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz ist gut gemeint und geht in die richtige Richtung, aber leider ist es nicht wirklich gut gemacht und kommt auch noch zur falschen Zeit.
Gut gemeint ist das TTDSG, weil in einer aktuellen Bitkom-Studie aus dem Oktober acht von zehn Unternehmen ab 20 Beschäftigten (79 Prozent) angeben, dass Datenschutz-Anforderungen das größte Hemmnis bei der Digitalisierung sind. Mit dem TTDSG versucht die Bundesregierung vor allem für mehr Übersichtlichkeit beim Datenschutzrecht zu sorgen. Dazu werden datenschutzrechtliche Regelungen, die bislang in verschiedenen Gesetzen verstreut waren, in einem neuen Gesetz zusammengefasst und zugleich an neue Erfordernisse angepasst.
Nicht gut gemacht ist das TTDSG, weil entscheidende Fragen noch ungeklärt sind, zum Beispiel wie die neuen Datentreuhänder für die Einwilligungen bei Cookies genau funktionieren sollen. Diese entscheidende Frage wird erst über eine Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums in der Zukunft geklärt werden – wobei völlig offen ist, ob die Vorgaben dann überhaupt praxistauglich umsetzbar sind. Durch den sehr weiten Anwendungsbereich des Gesetzes werden sich außerdem die verbliebenen Unklarheiten rund um die Einwilligungsanforderungen massiv auswirken.
Zur falschen Zeit kommt das TTDSG, weil aktuell auf europäischer Ebene die ePrivacy-Verordnung verhandelt wird, deren Vorgaben auch in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Im schlimmsten Fall steht dann bereits in Kürze eine TTDSG-Novelle bevor. Für die Unternehmen bedeutet das einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand durch mehrere Anpassungen an neue Gesetze – und auch die Verbraucher müssen sich voraussichtlich in kurzer Frist auf verschiedene Neuregelungen einstellen." (Bitkom: ra)
eingetragen: 06.12.21 Newsletterlauf: 25.02.22
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."
Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."
Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.
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Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.
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