Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption


Internationale Antikorruptionskonferenz: Deutschland bleibt als eines der ganz wenigen Länder außen vor, sagt Transparency
Die bestehende Regelung des Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung erfüllt nicht die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption

(28.10.11) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat anlässlich der Vertragsstaatenkonferenz in Marrakesch den Bundestag aufgefordert, endlich die Voraussetzungen zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption zu schaffen. Dazu ist eine Verschärfung des zu laxen Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung notwendig, der aktuell nur den direkten Stimmenkauf und -verkauf bei Abstimmungen im Plenum sanktioniert.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte: "In Marrakesch wird Deutschland wieder nur am Katzentisch sitzen, während über 150 andere Staaten entscheiden können, wie die Konvention wirksam umgesetzt und kontrolliert wird. Wenn das Parlament in Deutschland zu Recht mehr Einbeziehung bei wichtigen Entscheidungen reklamiert, sollte es aber auch seine eigenen Hausaufgaben erledigen und endlich den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung verschärfen."

Vom 24. bis 28.10.2011 kommen in Marrakesch die Vertragsstaaten der UN-Konvention gegen Korruption zur 4. Vertragsstaatenkonferenz zusammen, um über Fortschritte und Perspektiven der Korruptionsbekämpfung zu beraten. Ein wichtiges Thema in Marrakesch ist die Einbindung der Zivilgesellschaft in den Überwachungsmechanismus. Deutschland wird in den letzten Reihen der Versammlung platziert und darf nicht an allen Sitzungen der wichtigen "Implementation Review Group" teilnehmen. Deutschland gehört zu den wenigen Staaten weltweit, welche die Konvention noch nicht ratifiziert haben. Über 150 Länder haben die Konvention bereits ratifiziert. Von den G20-Staaten haben allein Deutschland, Japan und Saudi-Arabien die Konvention noch nicht ratiziert.

Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung wurde 1994 als §108e in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Die bestehende Regelung erfüllt nicht die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption. Seit der Unterzeichnung der Konvention im Jahr 2003 durch Deutschland hat es der Deutsche Bundestag versäumt, diese Regelung zu verschärfen. Die Grünen und die Linken haben eigene Gesetzentwürfe zur Verschärfung vorgelegt; die SPD hat für November einen eigenen Entwurf angekündigt. (Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen