Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption wird endlich möglich Transparency begrüßt Gesetzentwurf zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
(26.02.14) - Transparency International Deutschland begrüßt den Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (Drs. 18/476). Diese Verschärfung ist Voraussetzung für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption, für die sich Transparency Deutschland seit Jahren einsetzt. Von der Neuregelung wird nicht nur der Stimmenkauf und –verkauf, sondern jede Handlung in Wahrnehmung des Mandats erfasst. Ebenso werden zukünftig immaterielle Vorteile und Zuwendungen an Dritte vom Straftatbestand erfasst.
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte: "Wir sind froh, dass die Große Koalition diesen Entwurf vorgelegt hat. Dieser wird jetzt im Deutschen Bundestag beraten. Dabei sind einige Nachbesserungen notwendig. Im Entwurf sind leider nur die verpflichtenden Minimalstandards der UN-Konvention umgesetzt."
Transparency kritisiert, dass der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) nicht in den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestandes aufgenommen wird, so wie es Artikel 23 der UN-Konvention gegen Korruption vorsieht.
Problem: Spenden direkt an Abgeordnete sind weiterhin zulässig Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, kritisierte: "Direktspenden an Abgeordnete sind ein großes Einfallstor unzulässiger Einflussnahme. Ein Verbot solcher Spenden durch die entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes ist dringend geboten".
Neben den Parteispenden sind nach dem Abgeordnetengesetz (§ 44a, Abs. 2) Spenden direkt an Abgeordnete möglich. Zuwendungen von einem Spender müssen erst ab einer Höhe von 5.000 Euro dem Bundestagspräsidenten angezeigt und ab 10.000 Euro veröffentlicht werden. Diese Spenden unterliegen nicht den gängigen Regeln der Parteienfinanzierung.
Keine Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens des Europarates über Korruption Weiterhin wurde versäumt, die Anforderungen des Strafrechtsübereinkommens des Europarates über Korruption im Hinblick auf den Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr voll zu erfüllen, so dass diese Ratifizierung weiterhin nicht möglich ist. (Transparency: ra)
Transparency International: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen