Transparency begrüßt Deutschlands Kandidatur bei der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) Ziel der freiwilligen Selbstverpflichtung ist die Offenlegung der Zahlungen von rohstofffördernden Unternehmen an den Staat und die Offenlegung der Verwendung dieser Gelder durch den Staat
(24.07.14) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, Deutschlands Kandidatur für die Rohstofftransparenz-Initiative EITI (Extractive Industries Transparency Initiative) einzuleiten. Ziel der freiwilligen Selbstverpflichtung ist die Offenlegung der Zahlungen von rohstofffördernden Unternehmen an den Staat und die Offenlegung der Verwendung dieser Gelder durch den Staat. Die wesentlichen in Deutschland davon erfassten Ressourcen sind Braunkohle, Erdöl, Kali und Salz.
Mit der Statusänderung von einem Unterstützerland zu einer EITI-Kandidatur wird eine von Regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft paritätisch besetzte Multistakeholder-Gruppe eingerichtet. Diese Gruppe erarbeitet den Arbeitsplan für Deutschland und bereitet den 1. EITI-Bericht vor. EITI wurde im Jahr 2002 mit dem Ziel ins Leben gerufen, Korruption in rohstoffreichen Entwicklungsländern zu bekämpfen.
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte: "Transparency unterstützt EITI bereits seit vielen Jahren. Ich freue mich, dass die Bundesregierung endlich die EITI-Kandidatur einleitet. Dies ist ein wichtiges Signal für mehr Transparenz und Integrität im Rohstoffsektor auch in Deutschland. Was von anderen Ländern zu Recht verlangt wird, muss auch selbst umgesetzt werden."
Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen