Verschärfung der Abgeordnetenbestechung


Transparency: Unhaltbaren Zustand der Nichtratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption endlich beenden
Transparency begrüßt Hamburger Initiative, Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung neu zu regeln


(22.09.11) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. begrüßt die Initiative der Regierungsmehrheit der Hamburger Bürgerschaft, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung neu zu regeln. Der Hamburger Senat wird durch die Bürgerschaft aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Verschärfung einzusetzen. Die Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung ist Voraussetzung für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption. Diese Konvention wurde weltweit von über 150 Ländern ratifiziert. Von den G20-Ländern haben allein Deutschland, Japan und Saudi-Arabien dies noch nicht getan.

Gerd Leilich, Leiter der Regionalgruppe Hamburg/Schleswig-Holstein, sagte: "Wir begrüßen es, wenn über den Bundesrat zusätzlicher Druck entsteht, den unhaltbaren Zustand der Nichtratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption endlich zu beenden. Es ist auch nicht verständlich, warum in Deutschland für die Bestechung ausländischer Abgeordneter härtere Gesetze gelten als für die Bestechung inländischer Abgeordneter. Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag wären gut beraten, sich endlich des Themas anzunehmen. Eine Beeinträchtigung der Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik in der Bekämpfung der Korruption kann nicht im Interesse Hamburgs als Handelsmetropole mit starken internationalen Verbindungen liegen."

Transparency setzt sich seit vielen Jahren intensiv für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption ein. Die Haltung der deutschen Regierung stößt auf großes Unverständnis im Ausland, insbesondere, wenn Deutschland andere Länder anhält, schärfer gegen Korruption vorzugehen. (Transparency: ra)

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