GdP: Europäische Richter wollten nicht die "Tür für eine Altersschikane anderer Berufsgruppen aufstoßen" EuGH-Urteil über Altersdiskriminierung in Tarifverträgen - Witthaut: Urteil über Zwangsruhestand bei Lufthansa nicht fehl deuten
(20.09.11) - Reichlich verschreckt mahnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Arbeitgeber des Bundes und der Länder, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über den unverhältnismäßigen Zwangsruhestand 60jähriger Piloten der Deutschen Lufthansa AG nicht fehl zu deuten.
Bernhard Witthaut, GdP-Bundesvorsitzender, sagte: "Wenn die Regierungen dieses Urteil als Signal begreifen sollten, die Lebensarbeitszeit ihrer Polizeibeamtinnen und -beamten weiter zu verlängern, dann ignorieren sie bewusst, dass der Polizeiberuf besondere Härten und Erschwernisse vorhält, die mit anderen Berufsgruppen nicht vergleichbar sind. Ein Jahrzehnte langer Wechselschichtdienst, massiver Überstundenaufbau, zunehmende Gewaltübergriffe oder die fortschreitende Unmöglichkeit planbarer Wochenenden sind nur Beispiele für die besonderen Belastungen, denen Polizeibeamte ausgesetzt sind."
Die europäischen Richter, so der GdP-Vorsitzende, hätten lediglich über eine unzulässige tarifvertragliche Altersdiskriminierung der Mitarbeiter eines Transportunternehmens geurteilt, aber sicher nicht im Sinn gehabt, die Tür für eine Altersschikane anderer Berufsgruppen aufzustoßen. (GdP: ra)
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."
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