Nicht ratifiziert: UN-Konvention gegen Korruption


Dringend notwendig: Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
Führende Wirtschaftsvertreter unterstützen Transparency-Forderung nach Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung


(16.08.12) - Ein Schreiben von über dreißig Vorstandsvorsitzenden deutscher Großunternehmen zeigt, wie dringend und notwendig die Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung ist. Dieses ist die wichtigste Voraussetzung, die einer Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption noch entgegensteht. Die Konvention aus dem Jahre 2003 ist bisher von 161 Ländern ratifiziert worden. Zu den Ländern, die noch nicht die Konvention ratifiziert haben, gehört neben Deutschland Saudi-Arabien, Syrien und der Sudan.

Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland: "Das Schreiben bestätigt unsere jahrelange Forderung an das Parlament, endlich den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Die unterlassene Ratifizierung erschwert die Arbeit der im Ausland tätigen Unternehmen aus Deutschland.

Insbesondere Vereinbarungen gegen Korruption mit ausländischen Geschäftspartnern werden erheblich behindert, solange deutsche Unternehmen sich vorhalten lassen müssen, ihr Land verweigere die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption. Die Abgeordneten schaden nicht nur dem Ansehen Deutschlands, dem Ansehen des Parlamentes, sondern auch der deutschen Exportwirtschaft." (Transparency: ra)

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