Verbesserung der Informationsfreiheitsrechte


Transparency Deutschland fordert Verbesserung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes
Stärkung der Informationsfreiheit trage zur Aufdeckung und Vorbeugung von Korruption bei

(04.10.12) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat anlässlich der öffentlichen Expertenanhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages eine Verbesserung der Informationsfreiheitsrechte gefordert. Anlass der Anhörung sind die vom Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation vorgelegten Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes. Mit Hilfe der Stärkung der Informationsfreiheit kann Korruption eher aufgedeckt sowie ihr besser vorgebeugt werden.

Der Evaluationsbericht enthält bereits die Anregung, die zahlreichen Ausschlussgründe einer Durchsicht zu unterziehen. Nach Auffassung von Transparency sind sie zu straffen und einer Prüfung zu unterziehen, ob sie in dieser weitgehenden Form immer noch erforderlich sind. Vor allem der Versagungsgrund Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse muss auch beim Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – wie bereits in einigen Landes-Informationsfreiheitsgesetzen geregelt – mit einer Abwägungsklausel versehen werden. Dem Informationsbegehren ist trotz Vorliegens dieses Ausschlussgrundes dann stattzugeben, wenn das öffentliche Interesse oder das Interesse des Antragstellers überwiegt.

Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit, sagte: "Die Verwaltung soll von sich aus ihre Informationen soweit als möglich selbst veröffentlichen. Dadurch dürften sich oft konkrete Anträge auf Aktenauskunft oder Akteneinsicht erübrigen. Die Regionalgruppe Hamburg von Transparency hat erst vor kurzem bei dem am 6. Oktober 2012 in Kraft tretenden Hamburgischen Transparenzgesetz mitgewirkt, das erstmals derartige umfangreiche Veröffentlichungspflichten der Verwaltung vorsieht."

Weiterhin lehnt Transparency jegliche Überlegungen ab, die Behörden des Finanzsektors, wie zum Beispiel die BaFin und die Bundesbank, aus dem Informationsfreiheitsgesetz auszuklammern.

Der Evaluationsbericht des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation äußert sich zur Höhe der für eine Aktenauskunft oder Akteneinsicht zu erhebenden Gebühren kritisch und regt eine Neuregelung an. Da nur bei einem Fünftel der Verfahren Gebühren anfallen, wird der vollständige Verzicht auf jegliche Gebühren bei allen Informationsfreiheitsanträgen vorgeschlagen. Da bisher kaum missbräuchlich gestellte Anträge zu verzeichnen waren, die Kostenerhebung mit Verwaltungsaufwand verbunden ist und die erzielten Einnahmen insgesamt nicht erheblich sind sowie Gebührenregelungen mit hohen Obergrenzen abschreckenden Charakter haben, begrüßt Transparency Deutschland diesen Vorschlag ausdrücklich. In der Zusammenfassung des Evaluationsberichtes heißt es, "insbesondere in den Fällen, in denen hinter dem Informationszugangsantrag keine wirtschaftlichen Interessen des Antragstellers stehen, sondern für den demokratischen Diskurs wesentliche Informationen benötigt werden". Dies ist nach Auffassung von Transparency in der Mehrzahl der Anträge auf Aktenauskunft und Akteneinsicht der Fall. (Transparency: ra)

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