Verbesserung der Informationsfreiheitsrechte


Transparency Deutschland fordert Verbesserung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes
Stärkung der Informationsfreiheit trage zur Aufdeckung und Vorbeugung von Korruption bei

(04.10.12) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat anlässlich der öffentlichen Expertenanhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages eine Verbesserung der Informationsfreiheitsrechte gefordert. Anlass der Anhörung sind die vom Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation vorgelegten Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes. Mit Hilfe der Stärkung der Informationsfreiheit kann Korruption eher aufgedeckt sowie ihr besser vorgebeugt werden.

Der Evaluationsbericht enthält bereits die Anregung, die zahlreichen Ausschlussgründe einer Durchsicht zu unterziehen. Nach Auffassung von Transparency sind sie zu straffen und einer Prüfung zu unterziehen, ob sie in dieser weitgehenden Form immer noch erforderlich sind. Vor allem der Versagungsgrund Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse muss auch beim Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – wie bereits in einigen Landes-Informationsfreiheitsgesetzen geregelt – mit einer Abwägungsklausel versehen werden. Dem Informationsbegehren ist trotz Vorliegens dieses Ausschlussgrundes dann stattzugeben, wenn das öffentliche Interesse oder das Interesse des Antragstellers überwiegt.

Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit, sagte: "Die Verwaltung soll von sich aus ihre Informationen soweit als möglich selbst veröffentlichen. Dadurch dürften sich oft konkrete Anträge auf Aktenauskunft oder Akteneinsicht erübrigen. Die Regionalgruppe Hamburg von Transparency hat erst vor kurzem bei dem am 6. Oktober 2012 in Kraft tretenden Hamburgischen Transparenzgesetz mitgewirkt, das erstmals derartige umfangreiche Veröffentlichungspflichten der Verwaltung vorsieht."

Weiterhin lehnt Transparency jegliche Überlegungen ab, die Behörden des Finanzsektors, wie zum Beispiel die BaFin und die Bundesbank, aus dem Informationsfreiheitsgesetz auszuklammern.

Der Evaluationsbericht des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation äußert sich zur Höhe der für eine Aktenauskunft oder Akteneinsicht zu erhebenden Gebühren kritisch und regt eine Neuregelung an. Da nur bei einem Fünftel der Verfahren Gebühren anfallen, wird der vollständige Verzicht auf jegliche Gebühren bei allen Informationsfreiheitsanträgen vorgeschlagen. Da bisher kaum missbräuchlich gestellte Anträge zu verzeichnen waren, die Kostenerhebung mit Verwaltungsaufwand verbunden ist und die erzielten Einnahmen insgesamt nicht erheblich sind sowie Gebührenregelungen mit hohen Obergrenzen abschreckenden Charakter haben, begrüßt Transparency Deutschland diesen Vorschlag ausdrücklich. In der Zusammenfassung des Evaluationsberichtes heißt es, "insbesondere in den Fällen, in denen hinter dem Informationszugangsantrag keine wirtschaftlichen Interessen des Antragstellers stehen, sondern für den demokratischen Diskurs wesentliche Informationen benötigt werden". Dies ist nach Auffassung von Transparency in der Mehrzahl der Anträge auf Aktenauskunft und Akteneinsicht der Fall. (Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen