Hartz-IV-Reform unter Beschuss


Sozialverband VdK: "Sparen auf dem Rücken der Schwächsten" - Erwachsene Behinderte besonders betroffen
Willkürliche Einführung einer Regelbedarfsstufe 3 - "Ausgrenzung sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen verschärft sich"


(07.12.10) - "Ausgerechnet am Welttag der Menschen mit Behinderung beschließt der Bundestag, den Regelsatz für erwachsene Behinderte, die im Haushalt ihrer Eltern oder in Wohngemeinschaften leben, auf 80 Prozent zu senken", kritisierte die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Ulrike Mascher, zur beschlossenen Hartz-IV-Reform der Bundesregierung.

Grundlage ist die nach Meinung von Rechtsexperten willkürliche Einführung einer "Regelbedarfsstufe 3". Diese Personengruppe muss künftig mit 291 Euro im Monat auskommen, das sind 73 Euro weniger als der Regelsatz. Mascher: "Das ist Sparen auf dem Rücken der Schwächsten, die aufgrund ihrer Behinderung meist höhere Ausgaben haben und ihre finanzielle Situation kaum verändern können. Das Ziel, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, rückt damit in weite Ferne."

Generell sei es "unverantwortlich, ein Gesetz zu beschließen, das sowohl dem juristischen Sachverstand als auch dem gesunden Menschenverstand widerspricht".

Mascher erklärte anlässlich des Beschlusses, die Regelsätze bei Erwachsenen ab Januar lediglich um 5 Euro zu erhöhen und den Regelsatz bei Kindern gar nicht anzuheben: "Nicht nur der Winter, auch die soziale Kälte hat Deutschland fest im Griff. 5 Euro mehr empfinden die Betroffenen als Hohn. Mit den unverändert niedrigen Kinderregelsätzen lassen sich gesunde Ernährung, passende Kleidung und Schuhe und das zu Weihnachten lang ersehnte Spielzeug nicht finanzieren. Dadurch wächst die Kluft zwischen Arm und Reich und die Ausgrenzung sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen verschärft sich."

Der Sozialverband VdK spricht sich für die Wiedereinführung von so genannten Einmalleistungen aus, um Gebrauchsgüter wie Herd, Waschmaschine, Kühlschrank, Fahrräder für Kinder und Erwachsene sowie Brillen bezahlen zu können. "Diese Gegenstände können nicht aus dem Regelsatz angespart werden", erläuterte die VdK-Präsidentin.

Auch auf Grund der verfassungsrechtlichen Bedenken namhafter Juristen, fordert der Sozialverband VdK die Einberufung einer unabhängigen Expertenkommission unter Beteiligung der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, die Korrekturvorschläge zu der Hartz-IV-Reform erarbeiten soll. (Sozialverbandes VdK: ra)

Sozialverband VdK Deutschland: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen