"Postengeschachere im Dunkeln"


Oberster Datenschutz- und Transparenzwächter auf der Kippe: Transparency fordert Stärkung der Unabhängigkeit des BfDI
Ein BfDI braucht ein starkes Mandat, um sich unabhängig und mit Biss für die Belange von Datenschutz und Informationsfreiheit gerade auch gegenüber der Bundesregierung einzusetzen



Anlässlich der aktuellen Personaldebatte rund um das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) warnte Transparency Deutschland vor einer Beschädigung des Amtes und fordert eine Stärkung der Unabhängigkeit und Durchsetzungsmöglichkeiten des Amtes.

Dazu erklärt Margarete Bause, stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Das unwürdige und intransparente Ringen rund um die Wiederwahl oder Neubesetzung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit droht das Amt und die Person zu beschädigen. Ein BfDI braucht ein starkes Mandat, um sich unabhängig und mit Biss für die Belange von Datenschutz und Informationsfreiheit gerade auch gegenüber der Bundesregierung einzusetzen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass ein profilierter Bürgerrechtler dafür abgestraft wird, dass er seinen Job macht und sich konsequent für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einsetzt. Die Bundesregierung muss jetzt schnell für Klarheit sorgen, um eine blamable Hängepartie zu vermeiden und die Unabhängigkeit dieses wichtigen Amtes zu stärken."

Prof. Dr. Johannes Caspar, Beiratsvorsitzender von Transparency Deutschland und von 2009 bis 2021 Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, betont: "Nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landesebene ist die Besetzung der obersten Datenschutz- und Transparenzwächter und -wächterinnen oft extrem zäh und von politischen Machtinteressen überlagert. Die Personalie im Hinterzimmer vorzuentscheiden, wie es derzeit auf Bundesebene geschieht, verkennt eklatant das Amt und seine Ausrichtung. Hier geht es nicht um Loyalitäten, sondern um unabhängige Kontrolle und die Durchsetzung zentraler Rechte der Bürgerinnen und Bürger auch gegen politischen Druck. Transparenz, Qualifikation und Unabhängigkeit sind dabei rechtlich vorgegeben. Statt Postengeschachere im Dunkeln braucht es offene Verfahren mit öffentlicher Ausschreibung und Anhörungen. Es ist höchste Zeit, dass auch die Bundespolitik hier umdenkt." (Transparency: ra)

eingetragen: 30.11.23
Newsletterlauf: 08.03.24

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen