Durchsetzung des Urheberrechts im Internet


"Deep Packet Inspection": ITU fordert Standards für die Überwachung des Bürgers im Netz
Undemokratischen Staaten können mit Hilfe der gleichen Technologien gegen unerwünschte Kritiker und Bürgerrechtler vorgehen

(08.01.13) - Die Internationale Fernmeldeunion ITU hat laut Angaben der Piratenpartei – weitestgehend hinter verschlossenen Türen – die Entwicklung eines Standards für Deep Packet Inspection (DPI) ohne weitere Debatte befürwortet. Damit soll es in Zukunft möglich sein, über das Internet übertragene Datenpakete zu durchleuchten, angeblich um Urheberrechtsverstöße aufzudecken. Mit der Etablierung eines solchen Standards kann man aber die gesamte Internetkommunikation auch über den Urheberrechtsverstoß hinaus kontrollieren und regulieren. Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Schaffung eines solchen Standards zur Internetzensur grundlegend ab.

"Das Internet muss ein Raum bleiben, in dem Bürger frei miteinander kommunizieren, Informationen austauschen, arbeiten und Politik machen können. Um Meinungsfreiheit und persönliche Entfaltung im digitalen Raum auch in Zukunft garantieren zu können, muss das Internet frei von Überwachung sein. Überwachung und strafrechtliche Verfolgung muss eine Ausnahme bleiben, die als solche eines richterlichen Beschlusses bedarf", konstatiert Markus Barenhoff, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Generell fordert die Piratenpartei, dass Entscheidungen über neue Technologien, die tief in die Persönlichkeitsrechte des Bürgers eingreifen, offen, nachvollziehbar und unter Einbeziehung des Bürgers getroffen werden.

Der Bundesbeauftragte der Piratenpartei Deutschland für das Urheberrecht, Bruno Kramm, ergänzt: "Vordergründig wird mit der Durchsetzung des Urheberrechts (UrhR) im Internet argumentiert. Dabei zeigen sich jene undemokratischen Staaten wie Russlands, China und Iran, die normalerweise nicht einmal die Persönlichkeitsrechte der Urheber achten, besonders interessiert, da sie mit Hilfe der gleichen Technologien gegen unerwünschte Kritiker und Bürgerrechtler vorgehen können. Die weltweiten Verwerterverbände können sich die Hände reiben: für die Durchsetzung ihrer Verwertungsrechte machen sie sich gemein mit Diktaturen und Despoten." (Piratenpartei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen