Durchsetzung des Urheberrechts im Internet


"Deep Packet Inspection": ITU fordert Standards für die Überwachung des Bürgers im Netz
Undemokratischen Staaten können mit Hilfe der gleichen Technologien gegen unerwünschte Kritiker und Bürgerrechtler vorgehen

(08.01.13) - Die Internationale Fernmeldeunion ITU hat laut Angaben der Piratenpartei – weitestgehend hinter verschlossenen Türen – die Entwicklung eines Standards für Deep Packet Inspection (DPI) ohne weitere Debatte befürwortet. Damit soll es in Zukunft möglich sein, über das Internet übertragene Datenpakete zu durchleuchten, angeblich um Urheberrechtsverstöße aufzudecken. Mit der Etablierung eines solchen Standards kann man aber die gesamte Internetkommunikation auch über den Urheberrechtsverstoß hinaus kontrollieren und regulieren. Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Schaffung eines solchen Standards zur Internetzensur grundlegend ab.

"Das Internet muss ein Raum bleiben, in dem Bürger frei miteinander kommunizieren, Informationen austauschen, arbeiten und Politik machen können. Um Meinungsfreiheit und persönliche Entfaltung im digitalen Raum auch in Zukunft garantieren zu können, muss das Internet frei von Überwachung sein. Überwachung und strafrechtliche Verfolgung muss eine Ausnahme bleiben, die als solche eines richterlichen Beschlusses bedarf", konstatiert Markus Barenhoff, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Generell fordert die Piratenpartei, dass Entscheidungen über neue Technologien, die tief in die Persönlichkeitsrechte des Bürgers eingreifen, offen, nachvollziehbar und unter Einbeziehung des Bürgers getroffen werden.

Der Bundesbeauftragte der Piratenpartei Deutschland für das Urheberrecht, Bruno Kramm, ergänzt: "Vordergründig wird mit der Durchsetzung des Urheberrechts (UrhR) im Internet argumentiert. Dabei zeigen sich jene undemokratischen Staaten wie Russlands, China und Iran, die normalerweise nicht einmal die Persönlichkeitsrechte der Urheber achten, besonders interessiert, da sie mit Hilfe der gleichen Technologien gegen unerwünschte Kritiker und Bürgerrechtler vorgehen können. Die weltweiten Verwerterverbände können sich die Hände reiben: für die Durchsetzung ihrer Verwertungsrechte machen sie sich gemein mit Diktaturen und Despoten." (Piratenpartei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen