Vereinheitlichung der Datenschutzbestimmungen


Neue EU-Datenschutzverordnung: Das kommt auf Unternehmen zu
Fraglich ist noch, ob die EU-Datenschutzverordnung in ihrer jetzigen Form die sich anschließenden Verhandlungen mit dem Ministerrat der EU-Mitgliedstaaten und mit der EU-Kommission übersteht

(21.11.13) - Nach der erfolgreichen Abstimmung des EU-Parlaments wird eine neue EU-Datenschutzverordnung immer wahrscheinlicher – und damit auch erhebliche Herausforderungen für Unternehmen in Deutschland und Europa. Welche das genau sind, erläutert Stefan Pechardscheck, Partner bei der Management- und Technologieberatung BearingPoint, in folgendem Statement:

"Nach langer Zeit hält nun endlich die Berücksichtigung neuer Technologien Einzug im Bereich der einheitlichen Datenschutzregeln, auch wenn der derzeit verabschiedete Kompromiss hinter dem ursprünglichen Vorschlag zurückbleibt – etwa beim Verbot des Profiling (Anpassen von Werbebotschaften auf das Surfverhalten eines Nutzers) oder beim ‚Recht auf Vergessen im Internet‘, welches von der Digitalwirtschaft vehement abgelehnt wurde.

Besonders begrüßenswert ist aus meiner Sicht die Vereinheitlichung der Datenschutzbestimmungen auf EU-Ebene. So können Ungerechtigkeiten in der Zulassung ausgeglichen werden. Bisher haben Unternehmen beispielsweise dort eine Zulassung beantragt, wo es am einfachsten ist, diese zu erlangen – viele Firmen der Digitalwirtschaft haben sich in Irland angesiedelt. Diese Umgehung höherer Standards wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Das wird auch für Deutschland positive Auswirkungen haben.

Fraglich ist noch, ob die EU-Datenschutzverordnung in ihrer jetzigen Form die sich anschließenden Verhandlungen mit dem Ministerrat der EU-Mitgliedstaaten und mit der EU-Kommission übersteht. Auch dürfte der Mittelstand mit dem Anspruch auf eine ‚Weltgeltung‘ – das Gesetz soll auch für Datensammlungen außerhalb der EU gelten – überfordert sein: Der technische und organisatorische Überprüfungsaufwand ist nicht oder nur sehr schwer abbildbar.

Dennoch führt an einer neuen EU-Datenschutzverordnung kein Weg vorbei! Die Digitalwirtschaft sowie sämtliche Organisationen und Unternehmen, die mit Kundendaten arbeiten, werden sich auf strengere Gesetzesregelungen und empfindlichere Geldbußen einstellen müssen. Geplant sind bis zu fünf Prozent ihres jährlichen weltweiten Umsatzes bei Nichteinhaltung. Bisher konnten Behörden nur Bußgelder bis zu einer Höhe von 300.000 Euro verhängen. Datenverarbeitende Unternehmen und Organisationen müssen Technik und Prozesse dann auf die neue Richtlinie anpassen. Das dürfte viele Anbieter vor nicht unerhebliche Herausforderungen stellen. Das reicht von datenschutzfreundlichen Voreinstellungen in der Angebotsdarstellung über die Einholung der expliziten Einwilligung zur Datenverarbeitung über standardisierte Symbole bis zur Abbildung des ‚Rechts auf Löschen in den Systemen‘. Unternehmen müssen die hierfür nötigen Ressourcen und Investitionen bereithalten. Die Datenschutzstandards sind in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Staaten zwar bereits sehr hoch. In der Umsetzung gibt es allerdings auch hierzulande noch erheblichen Nachholbedarf."
(Klenk & Hoursch: ra)

BearingPoint: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen