Bitkom begrüßt Fortschritte auf EU-Ebene


Nachlese: Weiterer Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Datenschutz in Europa
Weitere Arbeit am Entwurf der Datenschutzverordnung erforderlich - Kempf: "Datenschutz muss innovative Dienste ermöglichen"

(14.11.13) - Bitkom bewertet die Einigung im Innenausschuss des Europaparlaments als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Datenschutzrecht innerhalb der EU. "Die ITK-Branche unterstützt mit Nachdruck das Ziel, die hohen deutschen Datenschutzstandards europaweit zu verankern", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Alle Beteiligten müssen jedoch weiterhin intensiv an dem Entwurf der neuen EU-Verordnung arbeiten, um ein modernes Datenschutzrecht zu schaffen." Das europäische Datenschutzrecht müsse an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters angepasst werden, damit die Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt in Europa genutzt werden können. Gleichzeitig sollte es einen fairen und transparenten Umgang mit den Daten der Nutzer sicherstellen.

Der Bitkom begrüßt die Pläne der EU-Parlamentarier, Anreize für die Verwendung von Technologien zur Anonymisierung und Pseudonymisierung persönlicher Daten zu schaffen. Anonymisierung bedeutet das endgültige Entfernen des Personenbezugs. Beim Pseudonymisieren wird der Personenbezug der Daten unkenntlich gemacht, er kann aber im Bedarfsfall wieder hergestellt werden. Die Pseudonymisierung stellt sicher, dass das Risiko für die Persönlichkeitsrechte in der Datenverarbeitung auf ein absolutes Minimum reduziert wird. "Die Pseudonymisierung ist ein wichtiges Instrument, um bei der Analyse von großen Datenbeständen Missbrauch zu verhindern", sagte Kempf. So werden zum Beispiel für Testläufe von IT-Systemen, Auswertungen zur Korruptionsbekämpfung oder bei Profilbildungen zur Optimierung von Webseiten pseudonymisierte Daten verwendet.

Ebenfalls positiv ist das deutlich praxistauglicher als zuvor formulierte ‚Recht auf Löschung‘. "Ein Recht auf Vergessen kann im Internet niemand garantieren", sagte Kempf. Dagegen sei es möglich und sinnvoll, Anbieter zum Löschen oder Sperren persönlicher Daten zu verpflichten, wenn die Kunden einen Dienst kündigen oder berechtigterweise die Löschung verlangen.

In anderen Bereichen besteht aus Sicht des Bitkom noch deutlicher Nachbesserungsbedarf. Nutzer sollten auch in Zukunft frei entscheiden dürfen, ob sie für Internetdienste zahlen oder kostenlose werbefinanzierte Angebote in Anspruch nehmen wollen. Diese Wahlfreiheit könnte durch das vorgesehene strenge "Kopplungsverbot" gefährdet werden. Datenschutzrechtlich bedeutet das Verbot, dass die Erbringung von Leistungen nicht von der Einwilligung in die Verarbeitung oder Nutzung von Daten abhängig gemacht werden darf. So könnte zum Beispiel auf einer Webseite eines E-Mail-Dienstes die Einblendung von individualisierter Werbung unrechtmäßig sein, weil die dafür notwendige Datenverarbeitung eigentlich nicht für einen Webmail-Dienst benötigt wird.

Unklar bleibt weiterhin, welche Daten überhaupt in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, weil die Definition des personenbezogenen Datums sehr weit gefasst ist. Eindeutige und rechtssichere Regelungen sind jedoch sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen unverzichtbar, um neue Dienste anbieten und weiterentwickeln zu können. "Gerade für das Cloud Computing sind die momentan vorgesehenen Regelungen noch nicht sinnvoll ausgestaltet", betonte Kempf. Klare Rahmenbedingen sind auch für eine kontrollierte Datennutzung in den Bereichen Gesundheit, Energie oder Verkehr unumgänglich.

Aus Sicht der ITK-Branche sollten in der Datenschutz-Grundverordnung zudem bessere Anreize für Selbstverpflichtungen der Wirtschaft verankert werden. "Selbstverpflichtungen sollten beim Datenschutz ein wichtiges Instrument zur Konkretisierung des Rechtsrahmens werden, da mit gesetzlichen Regelungen nicht jede neue Anwendung erfasst werden kann", betonte Kempf. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen