Ist unsere Privatsphäre am Ende?


Im Grunde genommen ist Privatsphäre universell und das muss sie auch sein
Und dennoch neigen wir fatalerweise dazu, den Begriff der Privatsphäre in der digitalen Welt anders zu definieren als in der physischen Welt



Ein Kommentar von Joseph Carson, Chief Security Scientist bei Thycotic

"Der Schutz unserer persönlichen Daten ist heute eine fast unüberwindbare Herausforderung und das Ende der Privatsphäre, wie wir sie kennen, ist vielleicht näher, als wir denken. Schon heute werden wir fast überall und rund um die Uhr von vielen Kameras beobachtet und überwacht. Informationen wie unser Erscheinungsbild, unsere Stimmung oder wen wir treffen, können letztlich dazu verwendet werden, uns zu analysieren und Algorithmen werden unsere nächsten Handlungen voraussagen. Dabei sollten wir aber nicht vergessen, dass es die Privatsphäre ist, die es den Bürgern ermöglicht, frei zu sein. Schwindet diese Privatsphäre oder wird sie eingeschränkt, verlieren die Bürger letztlich ihre Freiheit.

Im Grunde genommen ist Privatsphäre universell und das muss sie auch sein. Und dennoch neigen wir fatalerweise dazu, den Begriff der Privatsphäre in der digitalen Welt anders zu definieren als in der physischen Welt. Die EU-DSGVO war ein wegweisender Einschnitt, der neue sinnvolle Richtlinien für mehr digitalen Datenschutz festgelegt hat und den Bürgern klare Rechte für die Wiedererlangung der Kontrolle über ihre digitalen Daten im Internet eingeräumt hat. Die DSGVO war ein Schritt in die richtige Richtung und hat eine Grenze gesetzt, was in Bezug auf Datenschutz, Datenerhebung und -verarbeitung akzeptabel und zulässig ist und was eben nicht.

Nichtsdestotrotz versuchen einige Regierungen nach wie vor, die Privatsphäre ihrer Bürger gänzlich abzuschaffen – meist mit der Begründung der Terrorbekämpfung.
Ironischerweise haben eben dieselben Regierungen auch die Notwendigkeit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz vor neuen Risiken erklärt, wobei Huawei's Beteiligung an 5G ein Paradebeispiel ist. Verschlüsselung ist das Recht eines Bürgers auf digitale Privatsphäre, genau wie wir es in der physischen Welt tun.

Ich denke, Privatsphäre, Datensicherheit und Vertrauen müssen als ein Gesamtpaket betrachtet werden; alle drei Aspekte sind eng miteinander verbunden und sind die Basis, um eine cyberresistente Gesellschaft aufzubauen. Wenn man die Privatsphäre opfert, opfert man auch die Sicherheit und das führt letztendlich zu einem Mangel an Vertrauen.

Immer wieder hört man: "Daten sind das neue Öl". Dieser Aussage muss ich aber widersprechen. Eigentlich müsste es heißen: "Der Mensch ist das neue Öl", denn wir sind das Produkt und unsere Daten sind die Waren, die zur Wertschöpfung gehandelt werden. Es liegt also nahe, dass Technologieunternehmen datenhungrig sind und so viele dieser Informationen wie möglich besitzen wollen." (Thycotic: ra)

eingetragen: 19.02.20
Newsletterlauf: 15.04.20

Thycotic: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen