Krankenhausfinanzierung: Wettbewerbsklage des BDPK


EU-Wettbewerbsklage der Privatkliniken: Gefahr für deutsche Kommunen und Krankenhäuser?
IVKK-Chef Ziegler schreibt an Kommunale Spitzenverbände und warnt: Klage gehört nicht nach Luxemburg, sondern nach Karlsruhe

(10.09.13) - In einem Brief an die kommunalen Krankenhäuser in Deutschland sowie an die Präsidien der kommunalen Spitzenverbände, hat der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser in Deutschland (IVKK), Bernhard Ziegler, auf die Gefahren hingewiesen, die die Klage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw für die Krankenhäuser in ganz Deutschland mit sich bringt.

Die Klage berufe sich auf europäisches Wettbewerbsrecht und sei darauf gerichtet, beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu landen, obwohl das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip für Deutschland festgeschrieben habe. Mit einem Rechtsgutachten durch die Universität Hannover will der Interessenverband zeigen, dass die Grundlage der Wettbewerbsklage des BDPK gegen das Grundgesetz verstößt und nicht an den EuGH überwiesen werden darf, sondern vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gehört.

Ursprünglich, so heißt es in dem Brief des IVKK-Vorsitzenden, habe der BDPK diese Klage gegen die Stadt München richten wollen, dieses Vorhaben jedoch aus Furcht vor einem politischen "Tsunami" aus dem Fokus der Medien- und Landeshauptstadt München ins beschauliche Baden-Württemberg verlagert.

In seinem Schreiben warnt der IVKK-Vorsitzende, das Landgericht Tübingen könne den Fall vorschnell dem Europäischen Gerichtshof vorlegen und damit die Entscheidung über Krankenfinanzierung in Deutschland faktisch auf die EU-Ebene verlagern.
Ziegler: "Was sich derzeit beim europäischen Bankensystem abspielt, würde sich dann auch beim europäischen Krankenhauswesen vollziehen. Dazu darf es nicht kommen, weil das Krankenhauswesen in Deutschland eine grundgesetzlich garantierte Instanz ist und bleibt."

Ziegler bestätigt, dass der Bereich der Krankenhausfinanzierung in Deutschland reformbedürftig und möglicherweise ungerecht sei. Klagen dagegen seien jedoch in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht "bestens aufgehoben". (Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser - IVKK: ra)

Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser: Infos

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen