Versicherer und außergerichtliche Streitbeilegung


Drei Viertel aller Rechtsschutzversicherer setzen auf Mediation
Versicherungswirtschaft kritisiert Entwurf zum Mediationsgesetz


(18.04.11) - Die Mehrheit der deutschen Rechtsschutzversicherer fördert die außergerichtliche Streitbeilegung. Gemessen an Marktanteilen bieten mittlerweile 75 Prozent der Rechtsschutzversicherer ihren Kunden Verträge mit Mediationsverfahren an. Das geht aus einer aktuellen Umfrage unter den Versicherungsunternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Die Erfahrungen der Rechtsschutzversicherer mit Mediationsverfahren sind durch die Bank weg positiv. "Die Erfolgsquote bei Mediationsverfahren liegt bei rund 80 Prozent", resümiert Gerhard Horrion, Vorsitzender der Kommission Rechtsschutzversicherung beim GDV.

Die Mediation führt oftmals schneller zur Konfliktlösung und schlichtet einen Streit nachhaltig und im gegenseitigen Einvernehmen. Der klassische Rechtsweg kennt dagegen nur einen Gewinner und einen Verlierer. Was viele nicht wissen: Nach der Mediation steht den Versicherungskunden weiterhin der Rechtsweg offen – und das im Rahmen des Versicherungsvertrages kostenlos. Dennoch ist die Mediation kein Selbstläufer. "Die Rechtsschutzversicherer müssen immer noch viel Überzeugungsarbeit leisten", erklärt Horrion. "Die meisten Kunden kennen die Mediation schlicht und ergreifend noch nicht." Das kann jetzt anders werden.

Der Bundestag diskutiert derzeit ein Mediationsgesetz, das noch dieses Jahr in Kraft treten soll. Der aktuelle Entwurf des Gesetzes stößt bei der Versicherungswirtschaft allerdings auf Kritik. "Die vorliegende Fassung setzt keine Ausbildungs- und Qualitätskriterien für Mediatoren fest", erläutert Horrion. "Eine Schmalspurausbildung genügt nicht. Das schafft kein Vertrauen bei den Verbrauchern." Hohe Ausbildungs- und Qualitätsstandards sind die unabdingbare Voraussetzung für eine breite Akzeptanz der Mediation. "Diese Chance darf der Gesetzgeber jetzt nicht verspielen." (GDV: ra)

GDV: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen