Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz
Datenschutz am Arbeitsplatz wird in den Mittelpunkt gerückt
Gisela Piltz: Leistungskontrolle oder auch die Korruptionsbekämpfung dürfen nicht zu einer Aushöhlung der Grundrechte der Arbeitnehmer führen
(30.08.10) - Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz erklärt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz:
"Mit dem Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz wird endlich Rechtsklarheit geschaffen und der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer unmissverständlich in den Mittelpunkt gerückt. Bespitzelungen bis in die Umkleidekabinen hinein werden klipp und klar verboten.
Der Gesetzentwurf gibt eine klare Leitlinie vor, wonach bei der Abwägung widerstreitender Interessen dem Datenschutz der Vorrang gebührt.
Daher ist die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern als unverhältnismäßige Maßnahme generell verboten. Die berechtigten Interessen der Arbeitgeber wie die allgemeine Leistungskontrolle oder auch die Korruptionsbekämpfung dürfen nicht zu einer Aushöhlung der Grundrechte der Arbeitnehmer führen, sondern sind an klare Voraussetzungen geknüpft.
Mit dem Gesetzentwurf werden Arbeitnehmer in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt. Dies ist ein großer Erfolg für unseren Rechtsstaat und für eine grundrechtsfreundliche Politik." (FDP: ra)
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