Videoüberwachung als Form der Notwehr


Heimliche Videoüberwachung müsse als letztes Mittel zur Überführung von Arbeitnehmern möglich bleiben
Agad sieht "mangelnden arbeitsrechtlichen Verstand am Kabinettstisch"


(31.08.10) - Das nach Ansicht des Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e. V. (Agad) "maßgeblich von der FDP in der gestrigen Kabinettssitzung durchgesetzte Verbot heimlicher Videoüberwachung von Arbeitnehmern" sei so nicht nicht nachvollziehbar. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe 2007 für heimliche Videoaufzeichnungen hohe Hürden aufgestellt. Sie seien nur zulässig, wenn sie bei Straftaten oder ähnlich schweren Verfehlungen das letzte erfolgversprechende Mittel sind.

"Das BAG billigt dem Arbeitgeber eine notwehrähnliche Lage zu. Dieses Notwehrrecht nimmt ausgerechnet die FDP nun allen Arbeitgebern", kritisiert Rechtsanwalt Dr. Oliver Klug, Geschäftsführer des Agad. "Es hilft auch nicht, wenn die FDP meint, der Arbeitgeber könne morgens und abends die Kasse nachzählen. In vielen Fachgeschäften haben anders als im Supermarkt mehrere Mitarbeiter Zugang zu einer Kasse".

Die heimliche Videoüberwachung müsse daher im Arbeitsverhältnis als letztes Mittel zur Überführung von Arbeitnehmern möglich bleiben. "Es bleibt zu hoffen, dass in den Fraktionen mehr arbeitsrechtlicher Verstand ist als am gestrigen Kabinettstisch", hofft Dr. Klug. (Agad: ra)

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