Videoüberwachung als Form der Notwehr


Heimliche Videoüberwachung müsse als letztes Mittel zur Überführung von Arbeitnehmern möglich bleiben
Agad sieht "mangelnden arbeitsrechtlichen Verstand am Kabinettstisch"


(31.08.10) - Das nach Ansicht des Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e. V. (Agad) "maßgeblich von der FDP in der gestrigen Kabinettssitzung durchgesetzte Verbot heimlicher Videoüberwachung von Arbeitnehmern" sei so nicht nicht nachvollziehbar. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe 2007 für heimliche Videoaufzeichnungen hohe Hürden aufgestellt. Sie seien nur zulässig, wenn sie bei Straftaten oder ähnlich schweren Verfehlungen das letzte erfolgversprechende Mittel sind.

"Das BAG billigt dem Arbeitgeber eine notwehrähnliche Lage zu. Dieses Notwehrrecht nimmt ausgerechnet die FDP nun allen Arbeitgebern", kritisiert Rechtsanwalt Dr. Oliver Klug, Geschäftsführer des Agad. "Es hilft auch nicht, wenn die FDP meint, der Arbeitgeber könne morgens und abends die Kasse nachzählen. In vielen Fachgeschäften haben anders als im Supermarkt mehrere Mitarbeiter Zugang zu einer Kasse".

Die heimliche Videoüberwachung müsse daher im Arbeitsverhältnis als letztes Mittel zur Überführung von Arbeitnehmern möglich bleiben. "Es bleibt zu hoffen, dass in den Fraktionen mehr arbeitsrechtlicher Verstand ist als am gestrigen Kabinettstisch", hofft Dr. Klug. (Agad: ra)

Lesen Sie auch:
Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz
Heimliche Videoüberwachung verboten
Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis

Agad: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen