eco zur USA-Gesetzgebung: Zensur kann in einer freien Welt niemals richtig sein Weder Meinungsfreiheit noch Marktwirtschaft darf geopfert werden
(26.01.12) - Zu den in den USA debattierten Anti-Piraterie-Gesetzen kommentiert Oliver Süme, Vorstand für Politik, Recht und Regulierung bei eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft:
"Piraterie muss bekämpft werden, aber dafür dürfen weder Meinungsfreiheit noch Marktwirtschaft geopfert werden. Man muss es immer wieder betonen: Netzsperren sind nicht das äußerste Mittel der Netzpolitik - das wäre verharmlosend. Netzsperren sind in freien Ländern immer und unter allen Umständen falsch, weil sie Missbrauch Tür und Tor öffnen. Das bedroht Wettbewerb und Grundrechte. Deshalb ist das zensierte Internet ein Zeichen von Diktaturen, nicht von Demokratien. Und: Die Netzsperren sind nur die gefährlichste von vielen gefährlichen Ideen in diesem Gesetzespaket." (eco: ra)
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Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
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