Kostenfallen im elektronischen Rechtsverkehr


Finanzbranche: Neues Verbraucherschutzgesetz wird ab dem 1. August bei vielen Online-Kunden zu Verunsicherungen führen, sagt CeFDex
CeFDex sieht in dem neuen Gesetz eine Überregulierung eines an sich bereits gut regulierten Marktes


(19.07.12) - Am 1. August 2012 wird das "Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Rechtsverkehr" in Kraft treten. Für die Finanzbranche fällt die Umsetzung des Gesetzes unter den Begriff der "Button-Lösung". Im formalen Gesetzestext heißt dies, dass bei einem Finanzgeschäft der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

"Die Verwirrung bei Kunden von Direktbanken, Onlinebrokern und CFD-Anbietern ist damit absehbar", sagt Harald Patt, Vorstand der Wertpapierhandelsbank CeFDex AG, "Weder sind Free Trades, also ohne Transaktionskosten durchgeführte Geschäfte klar zu identifizieren, noch hilft diese Lösung aktiven Anlegern beim Durchführen ihrer Kauf- oder Verkaufsaufträge."

CeFDex sieht in dem neuen Gesetz eine Überregulierung eines an sich bereits gut regulierten Marktes. "Anders als bei einem Interessenten, der zu einem Finanzdienstleister noch keine Geschäftsbeziehung hat, geht der Kunde bei einem Broker oder einer Bank diese Beziehung sehr bewusst mit der Eröffnung eines Kontos ein", erklärt Harald Patt. "Dass Kosten entstehen, ist jedem Kunden bewusst." Jemand der Wertpapiere handeln möchte, sucht seine Bank gezielt aus und wird neben einer umfänglichen Aufklärung durch das Institut auch über das Preis-Leistungs-Verhältnis in Kenntnis gesetzt.

Bei Anbietern, die sich auf CFD- oder Währungshandel spezialisiert haben fallen nur für bestimmte Asset-Klassen Gebühren an. Dennoch werden Kunden ab Inkrafttreten der Neuregelung bei jeder Ordererteilung auf mögliche Kosten hingewiesen, unabhängig davon, ob im Zusammenhang mit ihrer Auftragserteilung tatsächlich Kosten entstehen.

"In Zukunft wird auf jedem Kauf- oder Verkaufs-Button der Zusatz "kostenpflichtig" stehen, unabhängig davon, ob im Zusammenhang mit ihrer Auftragserteilung tatsächlich Kosten anfallen", sagt der CeFDex-Vorstand. "Wir erwarten hier eine erhebliche Verunsicherung der Kunden und sehr viele Rückfragen. Diese Gesetzesänderung hat im Rahmen des Online-Brokerage-Geschäftes für den Kunden keinerlei Mehrwert. Im Gegenteil, es wird sich eher negativ auswirken." (CeFDex: ra)

CeFDex: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • NIS2 mehr als nur eine gesetzliche Vorschrift

    Die Einführung der NIS2-Richtlinie der EU, die bis Oktober 2024 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden soll(te), bringt erhebliche Herausforderungen mit sich. Trotz der verbindlichen Frist scheinen viele EU-Länder, darunter auch Deutschland, nicht ausreichend vorbereitet zu sein, um diese rechtzeitig zu erfüllen.

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen