Breko kommentiert das EuGH-Urteil zum Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch die Deutsche Telekom (1998 bis 2003) Mit der Zurückweisung der Rechtsmittel der Deutschen Telekom wird die von der EU-Kommission im Jahre 2003 gegen die Deutsche Telekom verhängte Geldbuße in Höhe von 12,6 Millionen Euro rechtskräftig
(19.10.10) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg hat nach einem langjährigen Rechtsstreit eine wichtige Entscheidung zugunsten der Wettbewerber getroffen. Im Mittelpunkt stand hierbei die Frage, ob die Deutsche Telekom AG zu Beginn der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte von 1998 bis 2003 ihre Wettbewerber rechtswidrig behindert hat. Dies hat der EuGH nun bestätigt und damit die seit dem Jahr 1999 laufende Verfahrens- und Prozessgeschichte endgültig abgeschlossen.
Mit der Zurückweisung der Rechtsmittel der Deutschen Telekom wird die von der EU-Kommission im Jahre 2003 gegen die Deutsche Telekom verhängte Geldbuße in Höhe von 12,6 Millionen Euro rechtskräftig. Grund für die Geldbuße war eine durch die EU-Kommission festgestellte missbräuchliche Preis-Kosten-Schere zwischen Endkundenpreisen und Vorleistungsentgelten in den Jahren 1998 bis 2003. Die Deutsche Telekom hat demnach in dieser Zeit von ihren Wettbewerbern zu hohe Entgelte verlangt.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) hat in der Vergangenheit immer wieder auf die Schwierigkeiten der Breko-Mitgliedsunternehmen beim Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung und die nach Ansicht von Breko praktizierte Wettbewerbsbehinderung durch Deutsche Telekom hingewiesen.
Trotz der langen Verfahrensdauer begrüßt der Breko daher das nun ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs und sieht sich und seine Arbeit, für faire Wettbewerbsbedingungen in einem liberalisierten Telekommunikationsmarkt einzutreten, bestätigt, erklärt Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. (Breko: ra)
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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