Teilentscheidung im Schaltverteilerverfahren


Wettbewerber erhalten Zugang zu den Schaltverteilern der Deutschen Telekom
Breko begrüßt Entscheidung der Bundesnetzagentur: Sie unterstütze faire Wettbewerbsbedingungen im Telekommunikationsmarkt


(09.12.10) - Mit der ergangenen ersten Teilentscheidung zur Änderung des Standardangebots hat die Bundesnetzagentur im Hinblick auf den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung an einem neu auf dem Hauptkabel zu errichtenden Schaltverteiler den bisher eingeschlagenen Weg bestätigt. Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (Breko) begrüßt diese Entscheidung ganz ausdrücklich.

Nach umfassender Prüfung durch die Bundesnetzagentur sei die Telekom Deutschland nun aufgefordert, klare und nachprüfbare Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch festzulegen, mögliche technische oder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer zu definieren, die Informations- und Bereitstellungsfristen zu straffen sowie Vertragsstrafen einzuführen.

Damit verleihe die Bundesnetzagentur der im März 2009 geschaffenen Verpflichtung für die Telekom Deutschland, Wettbewerbern den Zugang zu den Schaltverteilern zu gewähren, Nachdruck und unterstütze faire Wettbewerbsbedingungen im Telekommunikationsmarkt.

Der Zugang zum Schaltverteiler ist für alternative Telekommunikationsnetzbetreiber essentiell, um ländliche Gebiete wirtschaftlich mit hochbitratigen Breitbandnetzen erschließen zu können. Die Entscheidung, einen Zugangsanspruch unter klaren und nachprüfbaren Voraussetzungen zur Teilnehmeranschlussleitung am Schaltverteiler zu ermöglichen, ist damit ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung. "Der Schaltverteiler, hat eine entscheidende Funktion für den schnellen und effektiven Breitbandausbau in Deutschland auch und gerade in ländlichen Regionen", sagt Breko Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Einziger Wermutstropfen sei der Umstand, dass die Grenze für unterversorgte Gebiete nicht von 1 MBit/s auf 2 MBit/s angehoben worden sei. Hier habe sich die Bundesnetzagentur an der Breitbandstrategie der Bundesregierung orientiert, die anders als die Empfehlungen der EU-Kommission (2 Mbit/s), von einer ausreichenden Breitbandversorgung ab 1 MBit/s ausgehe.

Diese Grenze sei vor dem Hintergrund der Vielzahl bandbreitenintensiver Internetanwendungen nicht mehr zeitgemäß und im Hinblick auf die ambitionierten Ziele der Breitbandinitiative der Bundesregierung (Versorgung von 75 Prozent der Haushalte mit 50 MBits/s im Jahr 2014) unterdimensioniert. "Hier sehen die im Breko organisierten Mitgliedsunternehmen Nachbesserungsbedarf", ergänzt Albers. (Breko: ra)

Breko: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen