Breko begrüßt die Einstellung der Bundesnetzagentur gegen regionalisierten Regulierungsansatz Unabhängig vom Verfahren sei entscheidend, dass der Regulierer auf einen ausreichenden Abstand des Bitstromentgeltes zu den Kosten eines infrastrukturbasierten Betreibers achte
(02.11.09) - Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf einer Marktanalyse und einer Regulierungsverfügung im Bereich des Breitbandzugangs für Großkunden (Bitstromzugang) veröffentlicht. Danach ist weiter von einem einheitlichen bundesweiten Markt für Breitbandanschlüsse auszugehen. Außerdem stellte die Behörde klar, dass die von ihr betrachteten Märkte auch die VDSL-Infrastruktur umfassen. Damit werden jetzt auch Hochgeschwindigkeitszugänge vollständig dem Massenmarkt für Breitbandanschlüsse zugeordnet und unterliegen grundsätzlich der Regulierung.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt die Entscheidung und sieht darin eine Sicherung der Vielfalt im deutschen Telekommunikationsmarkt. "Die Definition von regionalen Märkten mit unterschiedlichen regulatorischen Standards hätte der Telekom erhebliche Spielräume für Quersubventionierungen und strategische Preissetzung ermöglicht", führt Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers aus. "Die Bundesnetzagentur sorgt mit ihrer heutigen Ankündigung für Transparenz und Fairness im Wettbewerb der Breitbandanbieter."
In einer bereits im Herbst 2008 durchgeführten Anhörung hatten sich die Wettbewerber der Deutschen Telekom AG geschlossen gegen einen regionalisierten Regulierungsansatz ausgesprochen. Dabei waren erhebliche Bedenken bezüglich der Auswirkungen einer Regionalisierung auf den Breitbandwettbewerb laut geworden. Besonders auch im Hinblick auf die praktische Umsetzung, etwa bei der Abgrenzung regionaler Märkte. Die Bundesnetzagentur hat sich ferner dafür ausgesprochen, die Entgelte für den Bitstromzugang künftig nicht mehr vorab zu genehmigen, sondern lediglich einer nachträglichen Kontrolle zu unterziehen.
"Unabhängig vom Verfahren ist entscheidend, dass der Regulierer auf einen ausreichenden Abstand des Bitstromentgeltes zu den Kosten eines infrastrukturbasierten Betreibers achtet, um Investitionen in eine moderne Breitbandzugangsinfrastruktur nicht zu gefährden", sagt Albers. (Breko: ra)
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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