Datenschutz im Internet: Bitkom gegen restriktive Voreinstellungen bei der Dateneingabe im Internet Die Voreinstellungen zum Datenschutz sollten sich am jeweiligen Schutzbedarf der Nutzergruppen und der Sensibilität der zu erfassenden Daten orientieren
(13.10.11) - Zu einer Kampagne des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. für restriktive Voreinstellungen bei der Dateneingabe im Internet äußert sich der Präsident des Hightech-Verbandes Bitkom, Prof. Dieter Kempf:
"Meist braucht es einen Mindestumfang von Angaben, damit ein Online-Service überhaupt funktioniert und nutzerfreundlich zu handhaben ist. Das ist von Plattform zu Plattform verschieden. Die Verbraucherzentralen wählen mit ihrer … Kampagne einen radikalen Ansatz und verzichten auf die notwendige Differenzierung.
Die Voreinstellungen zum Datenschutz sollten sich am jeweiligen Schutzbedarf der Nutzergruppen und der Sensibilität der zu erfassenden Daten orientieren. Kinder haben nun einmal ein anderes Schutzbedürfnis als Erwachsene, Gesundheitsdaten sind anders zu bewerten als die Schuhgröße. Ein neues Gesetz, das alle Nutzer und Dienste über einen Kamm schert, wird dem nicht gerecht. Datenschutz braucht Differenzierung.
Viele Dienste wären nur noch kostenpflichtig und einige überhaupt nicht mehr möglich, wenn die Vorschläge der Verbraucherzentralen umgesetzt würden. Dies sollte man bei ihrer Bewertung berücksichtigen.
Übergeordnetes Ziel aller entsprechenden Vorhaben muss sein, die schützenswerte Freiheit des Internet mit der schützenswerten Privatsphäre der Nutzer in Einklang zu bringen." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
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