Datenschutz im Internet: Bitkom gegen restriktive Voreinstellungen bei der Dateneingabe im Internet Die Voreinstellungen zum Datenschutz sollten sich am jeweiligen Schutzbedarf der Nutzergruppen und der Sensibilität der zu erfassenden Daten orientieren
(13.10.11) - Zu einer Kampagne des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. für restriktive Voreinstellungen bei der Dateneingabe im Internet äußert sich der Präsident des Hightech-Verbandes Bitkom, Prof. Dieter Kempf:
"Meist braucht es einen Mindestumfang von Angaben, damit ein Online-Service überhaupt funktioniert und nutzerfreundlich zu handhaben ist. Das ist von Plattform zu Plattform verschieden. Die Verbraucherzentralen wählen mit ihrer … Kampagne einen radikalen Ansatz und verzichten auf die notwendige Differenzierung.
Die Voreinstellungen zum Datenschutz sollten sich am jeweiligen Schutzbedarf der Nutzergruppen und der Sensibilität der zu erfassenden Daten orientieren. Kinder haben nun einmal ein anderes Schutzbedürfnis als Erwachsene, Gesundheitsdaten sind anders zu bewerten als die Schuhgröße. Ein neues Gesetz, das alle Nutzer und Dienste über einen Kamm schert, wird dem nicht gerecht. Datenschutz braucht Differenzierung.
Viele Dienste wären nur noch kostenpflichtig und einige überhaupt nicht mehr möglich, wenn die Vorschläge der Verbraucherzentralen umgesetzt würden. Dies sollte man bei ihrer Bewertung berücksichtigen.
Übergeordnetes Ziel aller entsprechenden Vorhaben muss sein, die schützenswerte Freiheit des Internet mit der schützenswerten Privatsphäre der Nutzer in Einklang zu bringen." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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