Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert


Bundestag verabschiedet Leistungsschutzrecht für Presseverlage: Bitkom übt scharfe Kritik
Leistungsschutzrecht: "Ein Schlag gegen das Internet"

(04.03.13) - Bitkom hat das im Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht für Presseverlage erneut scharf kritisiert. "Das Gesetz ist schlicht überflüssig und wird gegen die Empfehlungen der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Regierungskoalition habe sich in dieser Frage leider weitgehend erkenntnisresistent gezeigt. Rohleder wies darauf hin: "Die Internetwirtschaft, die Internetnutzer und selbst viele Journalistenverbände lehnen das Leistungsschutzrecht aus guten Gründen ab."

Aus Sicht des Bitkom schafft der kurz vor der Abstimmung geänderte und nun verabschiedete Entwurf weitere Unklarheiten. "Es bleiben viele verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen offen", sagte Rohleder. "Nach den zahlreichen Änderungen ist nun völlig unklar, was mit dem Gesetz überhaupt erreicht werden soll." Selbst bei den Abgeordneten herrsche Uneinigkeit darüber, ob und bis zu welchem Umfang die in Suchmaschinen üblichen Textanrisse (so genannte Snippets) künftig erlaubt sind oder nicht. Die Bundesregierung will diese Abwägung nun den Gerichten überlassen und nimmt dafür rechtliche und ökonomische Unsicherheit in Kauf. Rohleder erklärte: "Wenn schon der Gesetzgeber die Folgen seines Gesetzes nicht absehen kann, ist jahrelanger Rechtstreit vorprogrammiert."

Der Bitkom lehnt das Leistungsschutzrecht ab, weil die Rechte der Autoren an ihren Texten bereits durch das Urheberrecht umfassend geschützt sind. Das Gesetz führt außerdem zu unabsehbaren Folgen für viele innovative Online-Dienste. Unklar ist, worum es sich bei einem Presseerzeugnis genau handelt und wer eigentlich Inhaber des Schutzrechtes ist. Rohleder sagte: "Anstatt neue Hürden für Internetunternehmen aufzubauen, sollte man dieser hoch innovativen Branche den Rücken stärken und dafür sorgen, dass sie in Deutschland wachsen und Arbeitsplätze schaffen kann. Nachdem auf Betreiben der Bundesländer in dieser Woche bereits die Finanzierungsbedingungen für Start-ups verschlechtert wurden, kommt nun aus dem Bund ein zweiter Schlag gegen das Internet." (Bitkom: ra)

Lesen Sie auch:
Leistungsschutz: Verfassungsrechtlich untragbar

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen